Der EnBW-Untersuchungsausschuss erhält kurz vor seinem avisierten Ende noch einmal neue Arbeit. Akten der Investmentbank Morgan Stanley könnten den Zeitplan durcheinanderbringen.

Der EnBW-Untersuchungsausschuss erhält kurz vor seinem avisierten Ende noch einmal neue Arbeit. Akten der Investmentbank Morgan Stanley könnten den Zeitplan durcheinanderbringen.

 

Stuttgart - Das Ende des EnBW-Untersuchungsausschusses könnte durch weitere Akten erneut hinausgezögert werden. Bis Anfang kommender Woche sollen dem Gremium weitere hausinterne Unterlagen von Morgan Stanley geliefert werden, teilte Grünen-Obmann Uli Sckerl am Dienstag in Stuttgart mit. Bisher habe die Investment-Bank, deren damaliger Deutschland-Chef Dirk Notheis Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim umstrittenen EnBW-Deal Ende 2010 beriet, sie nicht herausrücken wollen.

Die von der Staatsanwaltschaft erwarteten Akten würden gesichtet und im Ausschussbericht berücksichtigt, falls sich neue Erkenntnisse ergäben. Ob das den Zeitplan verändere, stehe erst nach Durchsicht der Dokumente fest, sagte Sckerl.

Am 30. April sollte der Sachbericht ins Plenum eingebracht werden. Die Debatte zu dem Komplex markiert das Ende des Ausschusses nach fast zweieinhalbjähriger Arbeit.

Mappus darf Akten einsehen

Zugleich wurde einem Antrag von Mappus als Betroffener einstimmig stattgegeben, die von der Stuttgarter Anwaltskanzlei Gleiss Lutz dem Ausschuss überlassenen internen Akten einsehen zu dürfen. Die Rechtsanwälte hatten Mappus rechtlich beraten, als er von der französischen EDF EnBW-Anteile für 4,7 Milliarden Euro zurückkaufte. Das Umgehen des Parlaments dabei hatte der Staatsgerichtshof später für verfassungswidrig erklärt.

Mappus hatte Gleiss Lutz vorgeworfen, ihn falsch beraten zu haben. Die Idee, das Geschäft am Landtag vorbei einzufädeln, sei von Gleiss Lutz gekommen. Die Kanzlei dagegen besteht darauf, dass sie nur einen Vorschlag von Mappus geprüft habe. Der ehemalige Regierungschef will gegen Gleiss Lutz eine Feststellungsklage einreichen, um einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen zu können. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mappus wegen Untreueverdachts.

Laut dem Ausschussvorsitzenden Klaus Herrmann (CDU) hatte Gleiss Lutz gegenüber dem Gremium geltend gemacht, bei den von der Kanzlei zur Verfügung gestellten Akten handle es sich um Dokumente, die nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr der Erledigung des Untersuchungsauftrags dienten. Sckerl meinte, Geschäftsgeheimnisse könnten bei der Weigerung von Gleiss Lutz eine Rolle spielen, Mappus Einsicht zu gewähren.

Herrmann zufolge wird Gleiss Lutz eine Liste der Dokumente übersandt, die Mappus zugänglich gemacht werden sollen. Die Schriftstücke könne Mappus über seine Rechtsbeistände ausschließlich im Ausschussbüro des Landtags einsehen. Gegen Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung werde auch gestattet, Kopien anzufertigen.