Die Berufungszulagen für nicht neu berufene Professoren waren rechtswidrig – das ist eigentlich allen klar, nur dem Rektor der Beamtenhochschule in Ludwigsburg nicht. StZ-Autor Andreas Müller findet dies irritierend.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Ausgerechnet ein Wirtschaftsingenieur soll neuer Rektor der Beamtenhochschule in Ludwigsburg werden? Eine gewisse Skepsis schwang schon 2016 mit, als Wolfgang Ernst für das Amt erkoren wurde. Träfen da nicht zwei Welten aufeinander? Eine gewisse Skepsis klang auch am Freitag im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Zulagenaffäre an. Was habe den Professor, der anders als seine Vorgänger kein Jurist ist, eigentlich an der Aufgabe gereizt, wurde er gefragt?

 

Nun ist ein rechtskundiger Rektor noch kein Garant für Rechtstreue, im Gegenteil: Der Vorvorgänger von Ernst, ein Jurist, steht wegen schwerer Untreue unter Anklage. Der Grund: Er ließ Professoren eine Berufungszulage zukommen, ohne dass diese frisch berufen worden waren. Dessen Nachfolgerin Claudia Stöckle, ebenfalls eine Juristin, hat die rechtswidrige Praxis aufgedeckt und aufgearbeitet – zu einem hohen persönlichen Preis. Ein vertieftes Rechtsverständnis aber sollte der Chef der Verwaltungshochschule unbedingt mitbringen – egal ob er Jurist, Wirtschaftsingenieur oder etwas ganz anderes ist.

Zahlungen sind klar rechtswidrig

Der Auftritt von Wolfgang Ernst vor dem U-Ausschuss hat daran erhebliche Zweifel geweckt. Gleich mehrfach bekundete der Rektor, für ihn sei noch offen, ob die Zulagen rechtswidrig oder rechtsgemäß waren; es gelte die Unschuldsvermutung.

Dabei ist es seit Langem völlig unstreitig, dass die Zahlungen mindestens rechtswidrig waren. Die strafrechtliche Beurteilung steht auf einem ganz anderen Blatt. Sie ist in der Tat noch offen, solange es keinen Prozess und kein Urteil gibt. Den Unterschied scheint Ernst entweder nicht verstanden zu haben oder – bestenfalls – nicht verständlich ausdrücken zu können. Erst durch beharrliches Nachfragen brachten ihn die irritierten Abgeordneten in die richtige Spur. Fazit: Kein Ruhmesblatt für den obersten Beamtenausbilder.