Hochschulautonomie ist für Ministerin Theresia Bauer ein Garant für exzellente Wissenschaft. Im U-Ausschuss des Landtags um die Zulagenaffäre hat sie die Vorwürfe als „infam“ zurückgewiesen.

Stuttgart - Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) hat sich im Untersuchungsausschuss gegen Vorwürfe verteidigt, in der Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu spät eingegriffen zu haben. „In der Sache bin ich der klaren Auffassung, dass ich als Ministerin alles in meiner Macht Stehende getan habe, um die Krise an der Hochschule nachhaltig und mit Augenmaß zu überwinden“, sagte sie am Freitag vor dem Landtagsgremium in Stuttgart. Der Ausschuss untersucht die umstrittene Vergabe von Leistungszulagen an Professoren der Hochschule, an der der Nachwuchs für den öffentlichen Dienst des Landes ausgebildet wird.

 

Aus Sicht von SPD und FDP im Landtag hat Bauer nicht angemessen auf die internen Schwierigkeiten der Hochschule reagiert. Die Grünen-Politikerin konterte: Die Vorwürfe von Lüge, Rechtsbeugung und pflichtwidrigem Verhalten in diesem Zusammenhang seien ein durchsichtiges Manöver, ein Problem politisch zu skandalisieren. Insbesondere die Beschuldigung, Akten frisiert zu haben, sei „infam und von einer gewissen Niedertracht“.

Bauer: Hochschule unter neuer Führung auf gutem Weg

Bauer hat ihr Verhalten nach eigenen Worten daran ausgerichtet, die für die Wissenschaft wichtige Hochschulautonomie nicht zu verletzen und zugleich die Hochschule wieder handlungsfähig zu machen. Immerhin sei die umstrittene Rektorin Claudia Stöckle innerhalb von einem Jahr seit Bekanntwerden von Führungsproblemen im März 2014 nicht mehr im Amt gewesen. Sie sei froh, dass die durch die Affäre in ihrem Ruf geschädigte Hochschule unter neuer Führung von Wolfgang Ernst nun wieder auf gutem Weg sei. „Das Vertrauen wächst wieder.“

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen war wegen interner Querelen um die Anfang 2015 abgewählte Rektorin Stöckle und wegen der von Stöckles Vorgänger möglicherweise rechtswidrig vergebenen Leistungszulagen ins Trudeln geraten. Bauer sprach von einer damals drohenden Betriebsunfähigkeit der Hochschule und massiven Fehlern der Rektorin. So seien 20 Personen während ihrer fast dreijährigen Tätigkeit an der Hochschule von ihren Ämtern zurückgetreten. Die Fakultätsvorstände hätten sich in einer Resolution über einen unangemesenen Umgang insbesondere mit Kritikern beschwert: „Wenn eine Rektorin es durch Führungstil schafft, eine ganze Hochschule (...) gegen sich aufzubringen, dann kann sie nicht alles richtig gemacht haben“, resümierte Bauer.

Zugleich habe Stöckle dem Ministerium gegenüber fälschlicherweise angegeben, die wegen ihrer Kopplung ans Dienstalter problematischen Zulagen im Nachhinein über den Vertrauensschutz in einen rechtskonformen Zustand überführt zu haben. Insofern habe ihr Ressort keinen Anlass für ein Eingreifen gesehen. Warum die Rektorin dies getan habe, sei ihr ein Rätsel.

Mehr um die eigene Position als um die Hochschule besorgt

Stöckle habe bis zum Schluss nicht verstanden, was erforderlich sei, eine Hochschule gut zu führen. Einen Ende 2014 von ihr selbst nahegelegten freiwilligen Rücktritt habe Stöckle abgelehnt, berichtete Bauer. Stöckle habe sich für einen Rücktritt eine Abteilungsleiterstelle im Ministerium ausbedungen. Der Verwaltungsjuristin sei es eher um den Erhalt ihrer eigenen Position als um das Wohl der Hochschule gegangen. Den Vorwurf, die Rektorin nicht genügend unterstützt zu haben, wies sie zurück. Es sei ihr Interesse gewesen, nicht zu einer Konfliktpartei zu werden. „Ich habe das aus eigener Überzeugung getan und nicht aus Feigheit.“

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der umstrittenen Zulagen Anklage erhoben gegen einen früheren Rektor und einen Ex-Kanzler sowie gegen 13 Professoren der Hochschule, darunter bereits pensionierte, wegen Untreue in besonders schwerem Fall und Beihilfe dazu. Die zuständige Fünfte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat aber noch nicht entschieden, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

Einen Antrag Stöckles auf Gewährung des Betroffenstatus hatte der Ausschuss abgelehnt. Der Status hätte Stöckle erlaubt, bei jeder Sitzung dabei zu sein, Unterlagen einzusehen und vor der nächsten Zeugenvernehmung eine Stellungnahme abgeben zu können, erläuterte die Ausschussvorsitzende Sabine Kurtz (CDU). So hätte sie - falls ihr die besondere Rechtsstellung zugestanden worden wäre - noch vor der Ministerin ihre Sicht der Dinge darstellen können.