Selbstständige und Kleinunternehmer in Baden-Württemberg können von Dienstag an einen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn als Hilfe beantragen. Für jeden Monat gibt es pauschal 1000 Euro – doch dafür gelten wieder Bedingungen.

Stuttgart - Von der Corona-Krise betroffene Selbstständige und Kleinunternehmer im Südwesten können von Dienstag an wieder einen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn als Hilfe vom Land beantragen. Damit schließe man eine der letzten verbleibenden Förderlücken in der Überbrückungshilfe III des Bundes, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Montag.

 

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Viele Kleinunternehmer oder Selbstständige bezögen kein Gehalt, für sie reiche daher die reine Erstattung von Fixkosten nicht aus. Sie könnten daher für die Monate Januar bis Juni als Unterstützung den fiktiven Unternehmerlohn beantragen.

Für jeden Monat gibt es pauschal 1000 Euro, sofern jeweils ein Umsatzrückgang um 30 Prozent oder mehr im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. Das Land hatte schon die Überbrückungshilfe I und II mit dem Unternehmerlohn flankiert. Anders als bisher ist dieser nun aber nicht mehr nach der Höhe des Umsatzrückgangs gestaffelt, wie das Ministerium weiter mitteilte.