Mit einer Handgranate wollte ein junger Mann in einem Bistro zwei Bierflaschen erpressen. Obwohl er mit einer Kapuze und einer Sturmhaube vermummt war, konnte der Wirt ihn erkennen.

Rems-Murr: Sascha Sauer (sas)

Waiblingen/Kernen - Ronny F. (alle Namen geändert) ist ein stiller Mensch. Im Gerichtssaal muss ihm der Richter jedes Wort aus der Nase ziehen. Der Angeklagte war angeblich auch ganz ruhig, als er in einem Bistro in Rommelshausen eine Handgranate aus der Hosentasche zog, um von dem Wirt Alkohol zu erpressen.

 

Vor den Augen des Wirts mit dem Zünder gespielt

Der Fall, der nun vor dem Amtsgericht Waiblingen verhandelt wurde, trug sich in der Nacht zum 2. Juni vergangenen Jahres zu. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll Ronny F. kurz nach Mitternacht vermummt in dem Lokal von Lucio B. aufgetaucht sein, eine Handgranate gezogen und mit dem Zünder vor den Augen des Wirtes gespielt haben. Dabei forderte er die Herausgabe von zwei Flaschen Bier.

Jetzt musste sich der 22-Jährige wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz des Richters Kärcher verantworten. Der Angeklagte erzählte, dass er eine schwere Kindheit hatte. Nach der Scheidung seiner Eltern wuchs er teilweise bei den Großeltern in Rommelshausen auf. Auch im Heim verbrachte er einige Zeit. Dort war er nach eigenen Angaben in Kontakt mit Alkohol und Cannabis gekommen. Die Hand-granate habe er sich in einem Laden für Militärartikel gekauft.

Angeklagter steht mit Sturmhaube in der Küche

Im Zeugenstand erzählte der Wirt Lucio B., dass Ronny F. bereits wenige Stunden vor der Tat in seinem Lokal als Gast gesessen und Alkohol getrunken hatte. „Dann ist er ohne die Zeche zu bezahlen einfach verschwunden.“ Um kurz nach Mitternacht – das Bistro war bereits geschlossen – sei der Angeklagte mit Kapuze und Sturmhaube vor ihm in der Küche gestanden und habe die Handgranate aus der linken Hosentasche geholt. „Er war durch die kaputte Hintertür ins Lokal gekommen, und er wollte Alkohol.“

Lucio B. sagte, dass er zunächst Angst gehabt hätte. Doch dann habe er Ronny F. trotz seiner Vermummung erkannt. „Ich hatte das Gefühl, dass er den Alkohol dringend braucht und habe ihm zwei Bierflaschen aus dem Kühlschrank gegeben.“ Der Angeklagte sei die ganze Zeit ruhig geblieben und hätte nur gesagt, dass diese Aktion das Ergebnis davon sei, dass er im Heim aufgewachsen ist.

Der Wirt verzichtet auf eine Anzeige

Skurrilerweise hatte Ronny F. dem Wirt die Handgranate überlassen und ihm auch seinen Namen und die Adresse genannt. „Die Granate war zum Glück nicht geladen“, sagte Lucio B. Am folgenden Tag seien Ronny F. und sein Großvater zu ihm ins Bistro gekommen, hätten sich entschuldigt und die offene Zeche sowie die zwei Bierflaschen gezahlt. „Aus Mitleid habe ich ihn nicht angezeigt“, sagte der Wirt.

Einige Tage später wurde in Rommelshausen eine Tankstelle überfallen. Weil das Täterprofil genau auf Ronny F. passte, entschied sich Lucio B.,doch eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben. Wie sich aber herausstellte, hatte der Angeklagte definitiv nichts mit dem Überfall zu tun.

Der Staatsanwalt forderte wegen schwerer räuberischer Erpressung eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, dabei wurde eine frühere Unterschlagung miteingerechnet.

Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Am Ende verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz des Richters Kärcher den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Strafe wird auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter Kärcher ging von einem minderschweren Fall aus: „Ronny F. ist in einer Lebenskrise, und es besteht ein Alkoholproblem.“

Ebenso entschied der Vorsitzende des Gerichts, dass nach Beendigung der Beweisaufname Lucio B. die Handgranate bekommen soll. Der Wirt möchte sie als Erinnerung in seinem Bistro aufhängen.