Ein 19-jähriger, der im vergangenen Dezember mit einem Komplizen ein Lokal in Plochingen überfallen hat, verrät seinen Mittäter vor dem Landgericht nicht. Der Angeklagte ist zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Plochingen - Ein 19-Jähriger ist am Freitag vor dem Landgericht Stuttgart wegen einer schweren räuberischen Erpressung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 2. Große Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass der junge Mann am 8. Dezember vergangenen Jahres zusammen mit einem Komplizen ein Lokal in Plochingen überfallen und rund 700 Euro erbeutet hat. In der dreitägigen Verhandlung räumte der Angeklagte ein, mit seinem nach wie vor unbekannten Mittäter in volltrunkenem Zustand – maskiert und mit Schreckschusspistolen bewaffnet – das von rund rund 20 Gästen besuchte Lokal gegen 18.15 Uhr betreten zu haben. Dort verbreitete er mit zwei Schüssen in die Luft Angst und Schrecken. Der Sohn des Gastwirts habe daraufhin die Beute über den Tresen geschoben. Der Angeklagte steckte das Geld ein, und das räuberische Duo machte sich zu Fuß davon.

 

Das Duo wird zunächst ausgelacht

Zunächst habe niemand in dem Restaurant den Überfall ernst genommen, es sei sogar über die von Zeugen als „klein“ beschriebenen vermummten Räuber – der Angeklagte ist nur etwa 1,65 Meter groß und rund 53 Kilogramm schwer – gelacht worden. Erst durch die zwei aus der Schreckschusswaffe abgefeuerten Schüsse, verbunden mit der Aufforderung, nicht zu lachen und nicht die Polizei zu rufen, sei den Gästen und dem 38-jährigen Wirtssohn der Ernst der Lage bewusst geworden.

Der 19-Jährige musste sich für die gemeinschaftlich begangene Tat alleine verantworten. Denn trotz mehrfachen Nachhakens seitens des Gerichts gab er den Namen seines Komplizen nicht preis. Denn mit seiner damaligen Plochinger Clique will er offenbar nichts mehr zu tun haben. Er habe sich dem von ihm als schädlich empfundenen Umfeld entzogen, indem er noch vor seiner Festnahme im Juni zu einem Onkel in die Nähe von Ulm gezogen sei. Was ihn und seinen Mittäter damals dazu bewogen hat, das Lokal zu überfallen, konnte der 19-Jährige nicht mehr nachvollziehen. Eigentlich seien sie mit ihren zu Masken umfunktionierten Wollmützen und den Schreckschusspistolen auf dem Weg zu ihren Kumpels gewesen, um diese zu erschrecken.

Das Restaurant musste schließen

Stattdessen seien sie spontan in das Lokal gegangen. Das blieb auch für den Gastwirt nicht ohne Folgen. Er musste sein erst fünf Monate zuvor eröffnetes Lokal drei Monate nach dem Überfall schließen. Laut seinem Sohn im Zeugenstand seien die Gäste ausgeblieben, weil der Ruf des Restaurants durch die Tat stark gelitten habe. Denn über diese sei unter anderem in einer großen Boulevardzeitung und in einem regionalen Fernsehsender berichtet worden.

Das Gericht setzte die Vollstreckung der zweijährigen Jugendstrafe für den 19-Jährigen zur Bewährung aus. Als Auflage muss der Angeklagte 1800 Euro an die Opferhilfsorganisation Weißer Ring zahlen.