Vor dem Stuttgart Landgerichts sind die Plädoyers in einem der Prozesse um den Überfall auf die MacDonalds-Filiale in Weinstadt gehalten worden. Wegen versuchten Mordes sollen zwei Angeklagte für elf und neun Jahre hinter Gitter.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Weinstadt - Mit versteinerten Gesichtern haben die beiden Angeklagten die Forderungen des Staatsanwaltes aufgenommen, die dieser in seinem Plädoyer gegen sie erhoben hatte: Elf Jahre Haft für den 25-Jährigen, neun Jahre für seinen ein Jahr jüngeren Komplizen. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen versuchten Mord. Die Beschuldigten haben zugegeben, in der Nacht auf den 12. Januar 2015 zwei weitere Komplizen mit Gewalt um die Beute des Überfalls auf die McDonalds-Filiale im Endersbacher Gewerbegebiet Kalkofen gebracht zu haben (wir berichteten).

 

Verteidiger bestreitet Tötungsabsicht

Dabei schlug der 25-Jährige einen der beiden mit einem metallenen Drehmomentschlüssel so auf den Kopf, dass der 24-Jährige mit schweren, wenn auch nicht lebensgefährlichen Schädelverletzungen zu Boden ging. Die beiden Angeklagten haben zwar alles zugegeben, beharren aber auch in der Gerichtsverhandlung vor der 9. Strafkammer des Landgerichts darauf, nicht in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Der Verteidiger des 25-Jährigen führte deshalb in seinem recht kurz gehaltenen Plädoyer aus, sein Mandant habe den anderen mit einem Schlag auf die Schulter lediglich kampfunfähig machen wollen. „Als dieser zu Boden gegangen war, hätte er weiter auf ihn einschlagen können, wenn er ihn hätte töten wollen. Das hat er aber nicht getan“, so der Rechtsanwalt. Er plädierte deshalb, seinen Mandanten wegen Raubes und schwerer Körperverletzung zu sechseinhalb Jahren Haft zu verurteilen.

Die Staatsanwaltschaft sieht in der Tat hingegen einen klassischen versuchten Raubmord. Der 25-Jährige habe in Kauf genommen, sein Opfer totzuschlagen. Der Schlag mit dem etwa ein Kilogramm schweren und rund 30 Zentimeter langen Metallwerkzeug sei potenziell tödlich, das hätten die Ausführungen des Gerichtsmediziners ergeben. Der Schlag sei von hinten gegen die rechte Stirnseite des Opfers erfolgt. Neben einer stark blutenden Platzwunde erlitt der schmächtige 24-Jährige, der völlig ahnungslos von seinem Raubzug in dem Fastfood-Restaurant zu seinem vermeintlichen Fluchtfahrer lief, einen Schädelbruch, der sich vom Stirnbein nach unten und dann in den Kopf hinein in die Schädelbasis fortsetzte.

Ein Angeklagter soll 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Der zweite Räuber war in dem selben Moment von dem 24-Jährigen mit einem Baseballschläger angegriffen worden. Dieser traf das Opfer an der Hand und hinterließ dort einen blauen Fleck. Doch auch hier geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Hieb dem Kopf des Opfers gegolten habe. Dem aber widersprach der Verteidiger des 24-Jährigen. Sein Mandant und dessen Komplize seien nicht davon ausgegangen, dass die beiden anderen großen Widerstand leisten würden. „Sie haben sie für Junkies, für Loser gehalten“, so der Anwalt. Sein Mandant sei nicht darauf aus gewesen, jemanden brutal totzuschlagen. „Dafür ist er ein zu weicher Typ. Er ließ sich verleiten mitzumachen.“ Neun Jahre Haft seien für den Tatbeitrag seines Mandanten zu viel. „Nicht mehr als drei Jahre“, plädierte der Verteidiger seinem Mandanten aufzuerlegen.

Der 24-Jährige, der am Kopf getroffen worden war, tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. 4000 Euro Schmerzensgeld fordert er von dem 25-Jährigen, den er als Fluchtfahrer mit ins Boot geholt hatte. Zusammen mit einem 26-jährigen Komplizen und einem 55-Jährigen, der ihnen den Tipp zu dem Überfall gegeben haben soll, steht er zurzeit wegen des Raubüberfalls selbst vor der 8. Strafkammer des Landgerichts. Durch ihn erst war die Polizei auf die Täter gestoßen. Er hatte Bekannten von dem Überfall erzählt, die wiederum zur Polizei gingen. Schließlich verrieten sich alle Beteiligten nach und nach gegenseitig.

Am Mittwoch um 13.30 Uhr will die 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ihr Urteil verkünden.