Wieder und wieder sind Polizei und Justiz im vergangenen Jahr der Kritik ausgesetzt gewesen, nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 nicht konsequent genug gegen die Täter vorgegangen zu sein. Ein Blick auf die Ergebnisse widerlegt Vorwürfe dieser Art.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wieder und wieder sind Polizei und Justiz im vergangenen Jahr der Kritik ausgesetzt gewesen, nach den Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 nicht konsequent genug gegen die Täter vorgegangen zu sein. Ein Blick auf die Ergebnisse widerlegt das: Für die in Stuttgart angezeigten sexuellen Übergriffe wurden zehn Beschuldigte ausfindig gemacht, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mit.

 

Ein Mann verbüßt eine 18-monatige Haftstrafe

Ein Verfahren ist abgeschlossen: Ein Mann, der zusammen mit einer Gruppe zwei 16 und 18 Jahre alte Frauen übelst sexuell belästigt hatte, sitzt im Gefängnis. Der Iraker wurde in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. In neun weiteren Fällen hätten sich die Vorwürfe nicht nachweisen lassen. Eines der Opfer habe massive Vorwürfe nicht wiederholt und sei auch nicht bereit gewesen, den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Gegen 21 Tatverdächtige wurde wegen Raubs oder Taschendiebstahls ermittelt. Von diesen sind sieben rechtskräftig verurteilt zu Freiheitsstrafen zwischen vier Monaten und zweieinhalb Jahren. Fünf dieser Haftstrafen wurden nicht zur Bewährung ausgesetzt. Drei Verfahren wurden eingestellt, elf sind noch anhängig, sagte der Sprecher Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Manche Opfer zeigten die Taten erst später an

Schwierig ist es zu differenzieren, welche in der Neujahrsnacht und an den Tagen danach gemeldeten Straftaten mit dem Auftauchen der Männergruppen, die überwiegend aus Nordafrika stammten, zu tun hatten. Taschendiebstähle sind in einer solchen Nacht, in der Tausende mit viel Alkohol feiern, keine Ausnahmeerscheinung, daher kann man sie nicht nur dem Auftreten jener Gruppen zuschreiben. Einige davon konnten den aggressiven Männern in besagten Gruppen zwar zugeordnet werden. „Aber bei Fällen, die man erst später bemerkt, können die Opfer meist keinen Tatverdächtigen mehr benennen“, sagte der Staatsanwalt.