Vor allem die 100 Euro pro Nacht im Olgahospital sind happig. Damit ignoriert das städtische Klinikum eine Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland, sagt StZ-Redakteurin Viola Volland.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Rund 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind identisch, da sie gesetzlich geregelt sind. Doch bei den restlichen fünf Prozent gibt es kräftige Unterschiede. Nur – welcher Versicherter hat schon den Überblick darüber, was seine Kasse zahlt und was nicht? Wie der Fall mit der Begleitperson aus Esslingen zeigt, wissen das nicht einmal unbedingt die Krankenhäuser.

 

Das dortige Klinikum verhält sich kulant, es wickelt die Bezahlung für die vier Nächte, die der Vater bei seiner Tochter blieb, noch einmal neu über die Krankenkasse ab. Einfacher für alle Beteiligten wäre aber gewesen, hätten die Eltern von vornherein einen Hinweis bekommen, sich doch bitte bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob diese das Rooming-In auch über den siebten Geburtstag hinaus übernimmt. Dass es diese Zusatzleistung bei einigen Krankenkassen gibt, so viel sollte man bei den Kliniken als bekannt voraussetzen.

Der Regelfall, dass Eltern fürs Rooming-In zahlen, wenn ihre Kinder sieben Jahre alt geworden sind, hat für die Krankenhäuser allerdings einen entscheidenden Vorteil: mehr Einnahmen. Den Familien muss man schließlich nicht den niedrigen Krankenkassensatz in Rechnung stellen, hier darf es durchaus etwas mehr sein. Böblingen und Ludwigsburg trifft dieser Vorwurf nicht, sie berechnen den Eltern nur die Umsatzsteuer zusätzlich. Bei Esslingen und Stuttgart sieht das anders aus.

Vor allem die 100 Euro pro Nacht im Olgahospital sind happig. Damit ignoriert das städtische Klinikum eine Empfehlung der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland. Diese sieht das Rooming-In für alle Kinder vor dem neunten Geburtstag vor – und nicht nur für die, deren Eltern es sich leisten können, über Nacht zu bleiben.