Übernachtungssteuer in Ludwigsburg Kleine Beherbergungsbetriebe fürchten Umsatzeinbußen und Mehraufwand

Die Übernachtungssteuer muss nicht nur von Hotels, sondern auch von Anbieter von Monteurszimmer, Ferienwohnungen und Ähnlichem entrichtet werden. Foto: picture alliance/dpa/APA

Zwei Euro pro Übernachtung und Person möchte die Stadt Ludwigsburg ab dem 1. Juli dieses Jahres einnehmen. Betroffen sind vor allem Betriebe, die Monteure und Schüler beherbergen.

Ludwigsburg: Sabine Armbruster (sar)

Auf den ersten Blick klingt es nach nicht viel: Wer für ein Hotelzimmer 100 Euro oder mehr bezahlt, für den fallen zwei weitere Euro pro Nacht und erwachsener Person kaum ins Gewicht. Anders bei denjenigen, die auf preiswerte Unterkünfte angewiesen sind: Monteure etwa, die sich nur in Ludwigsburg aufhalten, bis ihr Auftrag erledigt ist, oder auch Schüler der Oskar-Walcker-Schule, die nur für die Zeit des mehrwöchigen Blockunterrichts vor Ort ein Dach über dem Kopf benötigen.

 

Deshalb waren es auch die Eigentümer der kleinen Beherbergungsbetriebe, Privatzimmer oder Ferienwohnungen, die bei einer Informationsveranstaltung am Montagnachmittag im Forum ihrem Unmut über die Übernachtungssteuer Luft machten, die ab 1. Juli von den Gästen zu zahlen und von den Beherbungsbetrieben an die Stadtkasse weiterzugeben ist.

Monteure, Schüler und Azubis betroffen

„Die Firmen schauen wegen der wirtschaftlichen Lage schon heute genau drauf, wie viel sie pro Übernachtung zahlen“, sagte U. Bauer, die ihren vollen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte und gemeinsam mit ihrem Mann „zu 90 Prozent Monteure“ beherbergt – der Rest seien Meisterschüler der Oskar-Walcker-Schule.

„Und die müssen das selbst zahlen – oder ihre Eltern. Das übernimmt kein Betrieb.“ Sie befürchtet neben dem erheblichen Mehraufwand für sie auch konkrete Umsatzeinbußen. Wenn im Umland keine Übernachtungssteuer erhoben wird, würden die Gäste einfach außerhalb von Ludwigsburg übernachten – dann hätte die Stadt gar nichts davon.

Elmar Kunz verwies als stellvertretender Geschäftsführer von Tourismus und Events Ludwigsburg (Telb) darauf, dass auch andere Kommunen voraussichtlich eine solche Steuer planten. Daraufhin entgegnete Bauer: „Bei uns Kleinen ist es sowieso eng, wir können nicht warten, bis die anderen Kommunen nachziehen.“

Sie ärgert sich auch darüber, dass sie erst so kurzfristig von der Einführung der neuen Steuer erfahren habe. „Wir sind doch bei der Touristik gemeldet, warum hat man uns nicht früher darüber informiert?“

Auch ein anderer Besucher der Veranstaltung brachte diesen Punkt zur Sprache. Er habe erst im letzten Monat aus dem Amtsblatt davon erfahren. Die Übernachtungssteuer sei schon im letzten Jahr vom Gemeinderat beschlossen worden, entgegnete Melanie Winkler, die Abteilungsleiterin des Bereichs Kasse und Steuern. Und dieser Termin gelte als Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Knapp drei Prozent der Städte verlangen Steuer

Dass neben der Steuer auch der Zeitpunkt der Einführung eine Rolle spielt, machte Marcos Angas, der Kreisvorsitzende des Dehoga Baden-Württemberg, deutlich. Er zeigte wenig Verständnis dafür, dass er im Schlosshotel Monrepos Gästen, die schon im vergangenen Jahr ihre Übernachtung gebucht hätten, für das gesamte Jahr 2026 noch die Steuer erlassen könne, während diejenigen, die beispielsweise erst im Januar gebucht hätten, sie entrichten müssten.

Er plädierte dafür, als Stichtag nicht den 31. Dezember 2025 zu nehmen, sondern den 30. Juni 2026 – damit biss er allerdings auf Granit. „Irgendwo muss man eine Deadline setzen, und das, was wir jetzt für die Frühbucher haben, ist sowieso schon eine Kulanzregelung“, so Kunz. Auch der Vorschlag eines anderen Besuchers, wenigstens Auszubildende und duale Studenten von der neuen Steuer auszunehmen, stieß bei ihm auf keine Gegenliebe. „Das gibt es in anderen Städten auch nicht.“

Weit mehr als 50 Städte in Deutschland hätten schon eine solche Übernachtungs- oder auch Bettensteuer eingeführt, betonte Melanie Winkler – was bei stark 2000 Städten allerdings höchstens drei Prozent entspricht. Im Umland plane Esslingen eine solche Steuer, Stuttgart habe bereits eine beschlossen. Ob die etwa 550.000 Euro, die jährlich nach Abzug des Verwaltungsaufwands bei der Stadt Ludwigsburg bleiben sollen, diese wirklich vor der nächsten Haushaltssperre retten, bleibt abzuwarten.

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