Der Stoff für eine Abi-Frage im Fach Wirtschaft stand nicht verbindlich im Lehrplan. Jetzt müssen die Korrektoren den Fehler ausbügeln.

Stuttgart - Verdutzt müssen einige Abiturienten während ihrer Klausur beim Lesen einer Aufgabe im Fach Wirtschaft gewesen sein. Sie sollten eine „Portfolio-Analyse“ beschreiben und hatten möglicherweise noch nie davon gehört. Was die Prüfer in Wahlaufgabe eins, Teilaufgabe zwei wissen wollten, ist nämlich gar kein verbindlicher Unterrichtsgegenstand. Dazu erklärt das Kultusministerium auf Nachfrage reichlich zugeknöpft, die gewählte Aufgabenstellung habe auf „e i n Beispiel“ verschiedener Möglichkeiten abgehoben. „Daraus konnte sich für Schüler/innen, die nicht die Portfolio-Analyse im Unterricht vermittelt bekamen, sondern eine alternative Form eines Marketing-Instruments, das Problem ergeben, dass sie die Aufgabe nicht oder nur teilweise beantworten konnten“.

 

Passendere Formulierung

Einen ausgewachsenen Fehler mag das Kultusministerium nicht zugeben, das Haus von Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) räumt aber im Nachhinein ein, „eine für alle Schüler/innen passendere Formulierung wäre gewesen, „Beschreiben Sie ein Marketing-Instrument Ihrer Wahl“.

Denn davon hat natürlich jeder Abiturient im Land, der Wirtschaft belegt, schon gehört. In den „ergänzenden Hinweisen zum Schwerpunktthemenerlass für die Abiturprüfung 2012“ ist das Gebiet nämlich so formuliert: „Marketing-Instrumente und deren Einsatzmöglichkeiten und Wirksamkeit“. Weil das Thema Spielraum lässt, sei es möglich, dass Schüler sich zwar mit Produktlebenszyklen oder SWOT-Analysen (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken) auskennen, aber eben nicht mit Portfolio-Analysen, weil diese eventuell nicht in allen Wirtschaftskursen unterrichtet wurden. Betroffen sind die allgemein bildenden Gymnasien. Anfang Mai ist nun an die „Endbeurteilerinnen und Endbeurteiler“, also die Drittkorrektoren, ein vertraulicher Hinweise des Ministeriums ergangen, dass den Schülern aus dem Fauxpas kein Nachteil entstehen dürfe. Deshalb muss in jeder Arbeit, in der Wahlaufgabe eins bearbeitet wurde, die Teilaufgabe zwei neu korrigiert werden.

Korrektoren müssen erneut ran

Schüler, die gewieft genug waren, einfach ein anderes Instrument zu beschreiben oder die sich allgemein über Marketing-Instrumente ausgelassen haben, können nun trotzdem die vollen acht Punkte bekommen. Wer die Teilaufgabe zwei nicht beantwortet hat, bei dem können die Korrektoren die acht Punkte „in angemessener Weise“ auf die anderen Aufgaben verteilen, so dass auch diese Schüler die Chance haben, die Höchstpunktzahl zu erreichen. Die Gesamtleistung der Schüler, die sich aus der Beantwortung der anderen Fragen ablesen lasse, dürfe sich wegen der misslichen Frage nicht verschlechtern, heißt es in dem Schreiben.

Sollten die Drittkorrektoren die Anweisung nicht verstanden haben, können sie sich an die Fachreferenten in den Regierungspräsidien wenden.