Die Mitteilung, die die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Dienstagabend verschickt, hat es in sich. „Wir werden sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Gründer von „Querdenken 711“ wegen versuchten Betruges und Geldwäsche einlegen“, heißt es da.
Der Mann, um den es geht, ist Michael Ballweg, in Pandemiezeiten mit seinen Protestveranstaltungen gegen die Corona-Maßnahmen aufgestiegen zum Helden für die einen und zur Hassfigur für andere. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Geldwäsche, Betrug und Steuerdelikte vor. Er soll bis zu einer halben Million Euro in sein Privatvermögen umgeleitet haben, die er von den Unterstützern der Querdenker erhalten hat. Den Geldgebern soll er dabei suggeriert haben, dass „Querdenken 711“ als gemeinnützig anerkannt wird. Dafür saß er neun Monate lang in Untersuchungshaft, bis er Anfang April das Gefängnis in Stammheim verlassen konnte, um auf den Beginn seines Prozesses zu warten.
Den wird es nun zwar offenbar geben, aber nur wegen eines Teils der Vorwürfe, nämlich der Steuervergehen. „Die zuständige Kammer des Landgerichts will keine Hauptverhandlung wegen der anderen Anklagepunkte eröffnen“, sagte Aniello Ambrosio, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, unserer Zeitung. Das Landgericht selbst hat sich bisher noch gar nicht dazu geäußert, wie es im Fall Ballweg weitergehen soll – und war auch am Dienstagabend für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.
Die Staatsanwaltschaft allerdings geht bereits den nächsten Schritt: Sie legt Beschwerde gegen den Beschluss ein. „Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun im Rahmen der Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage in Bezug auf die Vorwürfe des versuchten Betruges und der Geldwäsche in vier Fällen sowie über die Wiederherstellung hierauf bezogener Vermögensarreste und Pfändungen zu entscheiden. Gibt es der Beschwerde statt, kann es zugleich bestimmen, dass die Hauptverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Stuttgart stattfindet“, heißt es in der Mitteilung.
Staatsanwaltschaft von Schuld Ballwegs überzeugt
Die Staatsanwaltschaft sieht nach eigenen Angaben weiterhin einen dringenden Tatverdacht auch bezüglich der Geldwäsche und der Betrugsvorwürfe. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ergebe sich „eine hohe Wahrscheinlichkeit“, dass der Angeschuldigte die Straftaten „schuldhaft begangen“ habe.