Im Einzelfall muss der Betriebsrat zusätzlich zu der Überstundenregelung der Anordnung der Überstunden zustimmen. Tut er das nicht, muss der Arbeitnehmer auch nicht länger bleiben. Um das Verfahren zu erleichtern, haben viele Arbeitgeber mit ihren Betriebsräten Rahmenvereinbarungen getroffen.

 

Wer unsicher ist, ob eine Anordnung zulässig ist, sollte zur Sicherheit bei den Personalvertretern nachfragen. In Notfällen kann die Zustimmung des Betriebsrats entbehrlich sein. Der wird allerdings nur in wenigen Fällen angenommen - etwa bei Naturkatastrophen. Fällt ein Kollege wegen Krankheit aus, reicht das in der Regel nicht.