Die Bahn will bundesweit weitere Videokameras an Bahnhöfen installieren. Das gilt für all jene Stationen, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Auch der Stuttgarter Hauptbahnhof ist betroffen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die Deutsche Bahn hat vor, zehn als besonders gefährlich geltende Bahnhöfe in Deutschland mit weiteren Videokameras auszurüsten. Auf dieser Liste steht auch Stuttgart. Jedoch haben die Bahnhöfe Berlin-Ostkreuz, Mannheim, Bremen, Hamburg und Nürnberg Vorrang. Sie sollen im kommenden Jahr nachgerüstet werden. Der Ausbau in Stuttgart ist wie die Verbesserung der Überwachung in Essen, Köln, Düsseldorf und Dortmund erst in den darauffolgenden Jahren geplant. „Wann genau Stuttgart dran ist und wie viele Kameras wohin kommen, das können wir für Stuttgart jetzt noch nicht sagen“, teilte ein Bahn-Sprecher mit.

 

Die Ausstattung der Bahnhöfe soll beschleunigt werden. Die Bahn hat ein Zusatzprogramm beschlossen, das schon im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Dieses Programm sieht vor, 700 Kameras an etwa 100 Bahnhöfen in der Republik aufzuhängen. Es ergänzt ein bereits im Jahr 2013 beschlossenes Programm der Bahn, das gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und der für Bahnhöfe und Bahnstrecken zuständigen Bundespolizei aufgestellt worden war. Jenes Programm sieht vor, in den Jahren 2013 bis 2016 rund 60 Millionen Euro in die Videoüberwachung zu investieren, davon trägt die Bundespolizei rund 15 Millionen Euro bei.

Die Bundespolizei kann auf die Bilder aus den bereits vorhandenen Kameras im Bahnhof und an den S-Bahnhaltestellen sowie in den meisten S-Bahnen zugreifen. „Wir haben bei der Strafverfolgung und der Fahndung damit auch immer wieder sehr gute Erfolge“, sagt Jonas Große, der Sprecher der Stuttgarter Bundespolizeiinspektion. Bei Bedarf könne die Polizei auch in Echtzeit durch die Kameras auf das Geschehen schauen. So hätten es die Kollegen etwa gehandhabt, als eine Frau ihren Koffer als gestohlen meldete. „Tatsächlich entdeckten die Beamten den Koffer dann auf einem Bahnsteig und fanden so auch den Tatverdächtigen, der ihn mitgenommen hatte“, schildert der Polizeisprecher. Die Aufzeichnungen würden auch bei Ermittlungen zu Gewaltdelikten helfen: „Da hört man ja häufig widersprüchliche Aussagen, wer angefangen hat. Mit einer Videoaufnahme lässt sich das oft genauer klären.“

S-Bahnhaltestellen sind mit Videoüberwachung ausgerüstet

Die Bahn hatte vor drei Jahren die S-Bahnhaltestellen in der Region mit Kameras ausgestattet. Das verzögerte sich damals, weil zunächst zwar die Kameras schon vorhanden waren, die Software aber noch nicht auf dem neuesten Stand war. Die Aufnahmen aus den Bahnen werden 48 Stunden lang aufgezeichnet und dann überschrieben, die von den Bahnhöfen 72 Stunden lang. Die Kameras, die die Landespolizei Anfang 2012 rund um den Bahnhof installiert hatte, falls rund um Baustelle für Stuttgart 21 etwas passieren würde, sind zwar noch vorhanden, aber sie werden nicht genutzt, schon gar nicht bei den zahlreichen Demonstrationen rund um das Milliardenprojekt, so ein Polizeisprecher.

Mit den Aufzeichnungsdauern von 48 beziehungsweise 72 Stunden bewegt sich die Bahn in dem zeitlichen Rahmen, den der Landesdatenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil empfiehlt. „Das sind drei Tage, damit ist beispielsweise der Zeitraum von Freitagabend bis Montag früh abgedeckt, wenn man eine Anzeige aus diesem Zeitraum zu bearbeiten hat“, sagt Klingbeil. Das Gesetz erlaube sogar, wesentlich länger aufzuzeichnen – allerdings nur, wenn das Material möglicherweise zur Verfolgung von Straftaten herangezogen werden kann. Das Landesdatenschutzgesetz definiere ebenso wie das Polizeigesetz des Landes Baden-Württemberg einen Zeitraum von bis zu vier Wochen. Zu der Empfehlung von 72 Stunden komme es im Blick auf das Bundesdatenschutzgesetz. Das schreibe vor, dass Aufnahmen unverzüglich zu löschen seien. „Auf dieser Grundlage haben wir die drei Tage in unserer Empfehlung definiert“, so Klingbeil. Aus Sicht des Datenschutzes sei es grundsätzlich gut, wenn so früh wie möglich gelöscht werde. „In manchen nicht öffentlichen Bereichen – Geschäften zum Beispiel – wären wir froh, wenn die Aufnahmen alle 72 Stunden überschrieben werden würden.“