Das Aus für das Café Musu in Leonberg im Mai warf Fragen auf: Schikane oder notwendiger Verbraucherschutz? Wir haben mit Kontrolleuren gesprochen – die teils Kurioses entdecken.
Im Mai diesen Jahres hat das Influencer-Café Musu auf dem Leonberger Marktplatz überraschend schließen müssen. Und das nur ein halbes Jahr nach der Eröffnung. Das städtische Ordnungsamt hatte dies verfügt. Die Erklärung lieferte die Pressestelle der Stadt Leonberg: Es seien immer wieder „gravierende hygienische und bauliche Mängel sowie unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln“ festgestellt worden. Trotz mehrfacher Hinweise und vorübergehender Schließung des Betriebes hätten die Betreiber die Mängel nicht ordnungsgemäß behoben.
„Auch weitere Auflagen innerhalb der vorläufigen Gaststättenerlaubnis wurden von den Betreibern nicht eingehalten“, erklärte Leila Fendrich, die Pressesprecherin der Stadt, den Grund für die Schließung. Die Betreiberin wiederum hatte auf ihren sozialen Kanälen geklagt, sie habe zu viele Auflagen erhalten, sei des Kampfes leid und werde daher ihr einstiges Herzensprojekt aufgeben.
Waren die Kontrollen reine Schikane der Behörden? Oder einfach nur notwendig und üblich, weil sie ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelsicherheit sind? Wir fragen nach, was passiert, wenn Lebensmittelkontrolleure – in diesem Fall ist das Landratsamt Böblingen mit seinem Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung zuständig – in gastronomischen Betrieben vorbeischauen. Welche Aufgaben haben sie, und in welchem Turnus tauchen sie auf? „Im Falle der Kontrollen in gastronomischen Betrieben ist es unsere primäre Aufgabe, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen“, erklärt der Amtsleiter Wilhelm Hornauer. Dabei gebe es die Regelkontrollen mindestens einmal im Jahr sowie die sogenannten Anlasskontrollen, wenn der Verdacht einer gesundheitlichen Gefährdung vorliegt.
Kontrollbehörde will in erster Linie Partner sein
„Beratung hat bei uns einen großen Stellenwert“, sagt Wilhelm Hornauer, „wir sehen uns als Partner, und es ist oft ein Miteinander. Das haben wir auch unseren hervorragend geschulten Kolleginnen und Kollegen, die ihre Arbeit mit Fingerspitzengefühl ausüben müssen, zu verdanken.“ Die Kontrolleure kommen grundsätzlich unangemeldet. „Wir wollen ja den Realzustand sehen“, sagt Hornauer, der gleichzeitig betont, keinem Geschäft schaden zu wollen. „Unser Ziel ist es, ordnungsgemäße Betriebe zu haben, um die Verbraucher zu schützen.“ Die Hürde, einen gastronomischen Betrieb zu eröffnen, sei sehr niedrig. „Manche merken dann erst mit der Zeit, was da alles dahinter steckt“, sagt Hornauer.
Mitarbeiter werden auch mal angeschrien
Ein spontaner Kontrollbesuch muss gut vorbereitet sein. „Ich schaue mir die vorangegangenen Ergebnisse genau an, stelle mich dann in dem Betrieb mit einer Absichtserklärung vor, zeige meinen Ausweis vor. Jetzt gilt es, auf den Menschen einzugehen, der vor mir steht und zu schauen: ist er ängstlich, verunsichert, entspannt?“, beschreibt eine Mitarbeiterin der Lebensmittelüberwachung, die zur eigenen Sicherheit nicht mit Namen genannt werden möchte. Für die Anonymität hat ihr Vorgesetzter Wilhelm Hornauer eine plausible Erklärung: „In der Regel laufen die Besuche gut ab. Doch unsere Mitarbeiter werden auch mal angeschrien, und wenn es hart auf hart kommt, fordern wir auch polizeilichen Schutz bei Kontrollen an. Wir stellen leider eine zunehmende Emotionalisierung in der Bevölkerung fest.“
Die Kontrolleurin geht bei ihrer Aufgabe strukturiert vor, sie schaut sich den Weg der Waren von der Anlieferung über die Lagerung bis zur Verarbeitung an. Sie wirft auch einen Blick auf die persönliche Hygiene des Personals. Servicekräfte müssen dabei zwei grundlegende Schulungen zum Thema Lebensmittelsicherheit nachweisen: eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und eine Lebensmittelhygiene-Schulung. Unter die Lupe genommen werden überdies Räumlichkeiten und die Ausstattung.
Es gibt einige Kuriositäten neben dem nahezu klassischen Rattenkot oder den verdorbenen Nahrungsmitteln, von denen Lebensmittelkontrolleure erzählen können. „Wir hatten mal den Hinweis eines Restaurantbesuchers bekommen, dass er einen künstlichen Fingernagel in einem Reisgericht gefunden hat. Bei unserem Besuch gab es dann tatsächlich eine Angestellte in diesem Betrieb, der genau dieser Nagel in dieser Farbe fehlte“, sagt die Kontrolleurin. Und in einem anderen gastronomischen Betrieb sei die Teigmaschine direkt neben der Toilettenschüssel platziert gewesen.
Liegen entsprechende Mängel vor, wird der Betrieb vorübergehend geschlossen und der Betreiber hat die Möglichkeit, alles in Ordnung zu bringen. „Um die Gäste über die temporäre Schließung zu informieren, ist auch eine Notlüge erlaubt – da gibt es dann mal einen Rohrbruch oder einen Krankheitsfall. Wir arbeiten sehr diskret und wollen niemand an den Pranger stellen.“ Ist alles wieder in Ordnung dürfe der Betrieb auch rasch wieder öffnen. „Da hängen ja Existenzen dran“, sagt die Kontrolleurin.
Lebensmittelverordnung
Grundlage
In der Europäischen Union gelten für alle Mitgliedsstaaten ähnliche Regeln zum Thema Lebensmittel. Die wichtigste Grundlage dafür ist die EU-Verordnung Nr. 178/2002. Demnach dürfen Lebensmittel nur dann verkauft werden, wenn sie sicher sind – also keine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Diese Regel richtet sich vor allem an die Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen.
Schließungen
Wie aus dem aktuellen Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung hervorgeht, wurden in Baden-Württemberg im vorigen Jahr 956 Betriebsschließungen verhängt. 2023 waren es noch 800 gewesen. Informieren können sich Verbraucher zum Thema Lebensmittelkontrolle unter www.verbraucherinfo-bw.de und www.lebensmittelwarnung.de im Internet.