Das Göppinger Landratsamt und der Petitionsausschuss des Landtags stärken der Stadt Uhingen beim Baugebiet Weilenberger Hof III den Rücken. Die Bürgerinitiative, die gegen das Vorhaben mobil gemacht hat, zeigt sich enttäuscht.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Uhingen - Die Stellungnahmen sind eindeutig: „Die Zurückweisung des Bürgerbegehrens ,Erhalt des Naherholungsgebiets Charlottensee – keine Bebauung von Weilenberger Hof III’ durch die Stadt Uhingen ist rechtmäßig“, führt das Kommunalamt des Landkreises Göppingen aus. Und der Petitionsausschuss des Landtages findet keine „Anhaltspunkte, die gegen eine Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie des Bebauungsplanverfahrens sprechen“. In beiden Fällen hatte die Bürgerinitiative „Rettet-Charlottensee-Naherholung“ Widerspruch eingelegt. In beiden Fällen wurde dieser zurückgewiesen.

 

Der Uhinger Bürgermeister Matthias Wittlinger begrüßte „die Eindeutigkeit und die Klarheit der beiden Entscheidungen“ ausdrücklich. Unabhängig voneinander sei damit bestätigt worden, dass der Gemeinderat die jeweiligen Beschlüsse in legitimierter und demokratischer Weise rechtmäßig getroffen habe. „Ich bin sehr froh und dankbar, dass die zukunftsorientierte Entwicklung von Uhingen mit der dringend notwendigen Schaffung von Wohnbaugründstücken jetzt weitergeplant werden kann“, fügte der Rathauschef erleichtert hinzu.

Ob die BI den Rechtsweg beschreitet, ist noch offen

Ernüchterung herrscht derweil bei den Vertrauensleuten der Bürgerinitiative (BI): „Natürlich bin ich über die Ablehnung unserer Widersprüche schwer enttäuscht“, sagt Ulrike Höflinger. Sie betont allerdings, dass sie ihr Tun nie als Kampf angesehen habe. „Ich finde es nur schade, dass die Bevölkerung durch das Vorgehen der Stadt nicht befriedet worden ist.“ Ihr Kollege Konrad Bauerle ist der gleichen Ansicht. „Auch wenn die Entscheidung, zumindest die des Landratsamts, für mich so absehbar war.“ Wie es nun weitergeht, ob die BI also den möglichen Gang vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht antritt, stand bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest, sondern wurde erst am späten Donnerstagabend bei einer Sitzung der BI besprochen.

Derweil hofft Matthias Wittlinger darauf, dass die heiße Phase des Widerstands vorbei ist: „Ich vertraue auf die Aussagen der Bürgerinitiative bei der jüngsten Podiumsdiskussion, dass kein Klageverfahren angestrebt wird.“ Er will allerdings das Ende der einmonatigen Einspruchsfrist abwarten, bevor die zwischenzeitlich auf Eis gelegten Planungen für das Baugebiet Weilenberger Hof III wieder aufgenommen werden. Dabei, so verspricht er, werde der Bebauungsplan unter Einbeziehung der Bürgerschaft weiter entwickelt. „Vor allem, was die Gestaltung der Bebauung und die Verkehrsproblematik angeht, müssen werden wir noch reden“, sagt er.

Bürgermeister Wittlinger hofft auf Rückkehr zur Sachlichkeit

Allerdings, so fügte Wittlinger hinzu, werde es schwierig, alle im Raum stehenden Forderungen zu erfüllen. „Eine zweite Erschließung ist schon deshalb schwierig, weil die Verkehrsbelastungen, wie eine Erhebung gezeigt hat, zumutbar sind, und wir nicht in Schutzgebiete eingreifen können.“ Auch was die Anzahl und die Art der geplanten 90 Gebäude für rund 600 Bewohner angehe, gebe es nur wenig Spielraum, stellte der Schultes klar.

Diesen sieht Wittlinger allerdings bei der Ausgestaltung und bei der Steuerung des weiteren Prozesses. „Wenn es darum geht, den Verkehr zu verlangsamen oder für eine noch stärkere Durchgrünung des neuen Wohngebiets zu sorgen, werden wir in den Workshops bestimmt Lösungen finden“, ist er überzeugt.

Ihn stimmten die klarstellenden Entscheidungen des Kreises und des Landes jedenfalls zuversichtlich, dass die emotionale Auseinandersetzung beendet und zur sachlichen Information und Diskussion zurückgefunden werden könne.