Der Abriss einer Villa auf der Uhlandshöhe erregt die Gemüter von Anwohnern. Dabei zeigt der Fall auch, dass die Hürden zum Bauen in Baden-Württemberg besonders niedrig sind.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Wer auf der Uhlandshöhe im Stuttgarter Osten lebt oder sich dort häufiger aufhält, dem dürfte wohl die große, weiße Villa aus dem Jahr 1937 nicht entgangen sein, die durchaus zum Charme des Hügels mit der fantastischen Aussicht in den Kessel beiträgt. So zumindest sehen es einige Anwohner. Jetzt wird das Gebäude abgerissen – und sein Ende auf der Facebook-Seite Abriss-Watch Stuttgart von etlichen traurigen und kopfschüttelnden Kommentaren begleitet.

 

57 Personen vergießen virtuelle Tränen. „Mein Lieblingshaus“, schreibt etwa eine Nutzerin. „Unglaublich schade“, findet eine andere. Eine Anwohnerin äußert sich so: „Schönste Villa auf der Uhlandshöhe, reißen die einfach ab.“ Tatsächlich gibt es wohl nicht mehr viel zu retten: Die Bagger haben sich bereits großer Teile des Hauses angenommen.

Viele der Facebook-Nutzer fragen sich dennoch, ob die Villa nicht denkmalgeschützt sein müsste – was die Verwaltung klar beantwortet. „Es ging alles baurechtlich ordnungsgemäß vonstatten“, sagt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadt Stuttgart. Da das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehe, sei für den Abbruch keine besondere Genehmigung erforderlich gewesen. Aktuell laufe ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Gelände.

Das Kriterium „stadtbildprägend“ gibt es hier nicht

Ein älterer Eintrag auf dem Immobilienportal Immoscout24 weist die Villa mit einer Fläche von knapp 3000 Quadratmetern und einem Kaufpreis von 4,5 Millionen Euro aus. Wie viel tatsächlich bezahlt wurde, ist Privatsache der Parteien, die das Geschäft abgewickelt haben.

In Stuttgart kommt es immer wieder zu Diskussionen, wenn Häuser abgerissen wurden, die nicht unter Denkmalschutz standen, aber dennoch das Stadtbild prägten. So zum Beispiel bei der Villa Bolz am Kriegsbergturm im Stuttgarter Norden, die der Widerstandskämpfer Eugen Bolz bewohnt hatte und einem Neubau mit Eigentumswohnungen weichen musste.

„Im baden-württembergischen Denkmalschutzgesetz gibt es das Kriterium ,stadtbildprägend’ nicht“, sagt Martin Thronberens von der Stadtverwaltung. In diesem Punkt unterscheidet es sich von den Denkmalschutzgesetzen anderer Bundesländer, wo auch nicht denkmalgeschützten Bauwerke zumindest eine besondere Würdigung zuteilwird. Und beschränkt die Möglichkeiten derer, die besondere Bauwerke in Stuttgart bewahren wollen.