Auf brutalste Art und Weise soll ein 19-Jähriger in einem Gefängnis zwei Mitgefangene misshandelt haben. Einen 61-jährigen Zellengenossen verletzte er so schwer, dass dem Mann ein künstlicher Darmausgang gelegt werden musste.

Ulm - Vor dem Landgericht Ulm muss sich seit Dienstag ein Häftling wegen brutaler Übergriffe auf zwei Mitgefangene verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen unter anderem vor, einem 61 Jahre alten Zellengenossen eine Gabel in den After gerammt zu haben (Aktenzeichen: 3 KLs Js 23303/17). Der Geschädigte erlitt erhebliche Verletzungen sowie eine Bauchfellentzündung; am Ende musste ihm ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.

 

Zu Beginn der Verhandlung bestätigte der Angeklagte laut Auskunft des Gerichts die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sie würden vollumfänglich zutreffen, habe er über seinen Anwalt erklären lassen. Angesichts des Geständnisses könnte es bereits in der kommenden Woche ein Urteil geben; ursprünglich waren fünf weitere Verhandlungstage bis zum 14. September anberaumt worden.

Angeklagter soll die Männer auch bestohlen haben

Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte den 61-Jährigen sowie einen 42 Jahre alten Gefangenen in der Zeit von Ende Oktober bis Anfang November 207 mehrfach misshandelt und in mindestens einem Fall auch bestohlen. Ihm werden schwere Vergewaltigung mit Todesgefahr, Raub, gefährliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Als Vergewaltigung kann laut Gericht jede sexuelle Handlung gewertet werden, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist - auch wenn das Motiv nicht darin bestand, sich sexuell zu erregen.