Die Stadt Ulm darf eine Auftragsarbeit zurückweisen, auch wenn sie aus der Welt der schönen Künste stammt. Aber nicht so, meint StZ-Korrespondent Rüdiger Bäßler.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - Die Kabale ums Ulmer Oratorium erinnern an einen Bestellvorgang bei Amazon. Ware, die nicht pünktlich geliefert wird oder nicht gefällt, darf abgelehnt werden. So agiert ein jeder selbstbewusster Kunde, und so hat es auch die Stadt Ulm gemacht. Ob das auch in diesem Fall rechtens war, werden wohl die Anwälte klären müssen. Fest steht jetzt schon: Im Ablauf und der dürren Artikulation dieser Vertragsaufkündigung liegt bereits aller Geist und damit alles Verderben, zu dem es unweigerlich hat kommen müssen.

 

Zunächst sind Künstler keine Discounthändler, und jeder, der selber Emphase in seinem Fühlen und Handeln aufbringt, weiß, dass kreatives Schaffen ein Prozess ist, dem starres Fristbeharren nur schaden kann. Und es ist ja auch nicht so, dass der Komponist Marios J. Elia Beweise seines guten Willens schuldig geblieben wäre. Das Material, das er ab Januar anlieferte, hätte bereits für erste Chor- und Orchesterproben taugen können. Nur: gewollt hat man’s nicht in Ulm. Weil das Notenwerk schon im Ansatz nicht gefiel? Oder seine Spielbarkeit für Laienmusiker sich als übergroße Schwierigkeit erwies?

Ein wahrheitsgemäßes Gespräch ist das Mindeste, was Elia, der eben nicht aus der Welt von Amazon stammt, erwarten darf. Ulm ist bereits die Stadt ohne Oratorium. Sie sollte nicht noch als Hort der Billigheimer von sich reden machen.