Umfrage der IHK Region Stuttgart Datenschutz überfordert viele Betriebe

Viele Unternehmen tun sich schwer, die Daten der Beschäftigten und Kunden nach den Wünschen des Gesetzgebers abzusichern. Foto: imago/Jochen Tack

Gerade kleinere und mittlere Betriebe sehen sich überlastet von der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Industrie- und Handelskammertag im Land dringt auf Erleichterungen durch den Gesetzgeber.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Ein Teil der Wirtschaft in der Region sieht sich mit der Umsetzung der Datenschutzvorgaben überfordert und dringt auf Erleichterungen. Vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen seien „nicht mehr in der Lage, alle Regulierungen zu kennen und dann auch zu befolgen“, kritisiert Claus Paal, Vizepräsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages. „Der Staat hat überzogen.“

 

Anlass ist eine IHK-Umfrage in Baden-Württemberg, an der 919 Unternehmen schwerpunktmäßig aus den Bereichen sonstige Dienstleistungen, Industrie und Handel teilgenommen haben – die meisten mit bis zu 249 Beschäftigten. Demnach wird der Aufwand, den die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verursacht, von mehr als 80 Prozent als hoch beziehungsweise extrem hoch eingestuft.

„Unternehmen verlieren wertvolle Zeit“

Die Umfrage zeige die übermäßige Belastung mit Bürokratie beim Datenschutz, sagt der Präsident der IHK Region Stuttgart. „Unsere kleinen und mittleren Unternehmen haben meist nicht die Ressourcen, um die Regelungen umzusetzen; hier geht wertvolle Zeit für das Kerngeschäft verloren.“

Die DSGVO muss seit Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt werden. Paal mahnt nun „umfassend wirkende Sofortmaßnahmen“ an, etwa eine Anhebung der Schwellenwerte bei der Mitarbeiterzahl. Und Dokumentationspflichten wie etwa das Verarbeitungsverzeichnis sollten erst ab 250 Beschäftigten greifen. „Dies würde die kleineren Betriebe deutlich entlasten.“ Auch die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb zu benennen, sollte von 20 auf mindestens das Doppelte angehoben werden.

Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige müssten keinen Beauftragten stellen, da sie kaum besonders riskante personenbezogene Daten verarbeiten – dem Bußgeldrisiko seien sie durch die umfänglichen Regelungen trotzdem ausgesetzt, heißt es.

„Regelungen für den Mailverkehr im geschäftlichen Bereich lockern“

Der Umfrage zufolge meinen gut 60 Prozent der Unternehmen, dass die Bedeutung des Datenschutzes in den vergangenen drei Jahren gestiegen ist. Für 45 Prozent bedeutet vor allem das Erstellen von Verarbeitungsverzeichnissen und die Informationspflichten in Geschäftsbeziehungen einen enormen Aufwand. Hier wünschen sie sich deutliche Erleichterungen, etwa verbindliche und präzise Checklisten für kleine und mittelgroße Betriebe. Vielen Betrieben sei unklar, inwieweit Dokumentationen wie Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzinformationen inhaltlich ausreichen.

Paal plädiert auch dafür, die Regelungen für den Mailverkehr im geschäftlichen Bereich zu lockern. Im dienstlichen Umfeld würden Initiativ-Mails eher akzeptiert als im privaten Bereich. Und Unternehmen lebten von Kontakten und Netzwerken – ohne Initiativmails komme kein Kontakt zustande.

Kaum Kontakt zum Landesdatenschützer

Außerdem zeigen sich viele Betriebe unsicher bei datenschutzrechtlichen Auskünften, etwa bei den Rechten einer Datenkopie oder der Einschätzung, wann ein Auskunftsersuchen rechtsmissbräuchlich ist. Die Aufsicht wird durch den Landesdatenschützer übernommen, zu dem aber 87 Prozent der Betriebe von sich aus keinen Kontakt aufnehmen. Von denen, die schon Kontakt hatten, war die Hälfte mit dem Service zufrieden. Knapp 30 Prozent berichten von mangelhaften Antworten – sie wünschen sich mehr konkrete Lösungsvorschläge, wie praxisnahe Leitlinien oder Formulare.

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