Durch das neue Umsatzsteuerrecht ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger erst einmal nicht allzu viel. In den Kommunalverwaltungen hat man deshalb allerdings jede Menge Arbeit. Und über kurz oder lang dürften zusätzliche finanzielle Belastungen auch weitergegeben werden.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Die gute Nachricht vorneweg: Wenn Anfang 2023 die Neuordnung der Umsatzbesteuerung für die öffentliche Hand greift, wird dies auf die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger zunächst einmal keine negativen Auswirkungen haben. Zumindest dann nicht, wenn die kommunalen Verwaltungen alles richtig machen, die von diesem Zeitpunkt an gültigen Regelungen umsetzen und ihre bestehenden Verträge entsprechend anpassen. Deshalb wird das Thema in den Rathäusern – nicht nur im Landkreis Esslingen – schon seit geraumer Zeit beackert und sorgt auch in den Gemeinderatsgremien für Nachfragen.