Am 1. März tritt die neue Masern-Impfpflicht in Kraft. Kinder, die neu in eine Kita kommen, aber auch neue Mitarbeiter müssen nun zwei Impfungen vorweisen. Wer schon einen Platz hat oder bereits in der Schule ist, hat dafür noch bis Mitte 2021 Zeit.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Etliche Jahre ist über die in Stuttgart wie in ganz Deutschland zu geringe Durchimpfungsquote gegen Masern diskutiert und das Für und Wider einer Impfpflicht abgewogen worden. Erst bei einer langfristigen Quote von 95 Prozent für beide Impfungen gegen Masern, den die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anstrebt, tritt der sogenannte Herdenschutz ein. Erst dann sind auch Menschen vor einer Ansteckung geschützt, die nicht geimpft werden können, also etwa Säuglinge. Am nächsten Sonntag, 1. März, tritt die Impfpflicht in Kraft. Welche Folgen hat das für die Stuttgarter?