Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird manchem Arbeitnehmer erst vor Gericht bewusst, meint Daniel Gräfe. Das zeigt auch die gestiegene Zahl der Klagen wegen umstrittener Nachrichten auf Facebook.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Stuttgart - Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wird manchem Arbeitnehmer erst vor Gericht bewusst. Da postet einer das Foto vom Arbeitseinsatz beim eigenen Hausbau über das Internet, während er krankgeschrieben ist. Ein anderer beleidigt den Chef im Freundeskreis auf Facebook. Die lockere Etikette und Geschwindigkeit der sozialen Netzwerke verführen dazu, Dinge zu schreiben, die man im realen Gespräch kaum sagen würde. Obwohl es schwarz auf weiß für viele Jahre nachzulesen ist. So werden Facebook & Co. immer häufiger zum Fallstrick und die Äußerungen ein Fall für das Arbeitsgericht.

 

Vor Gericht, das zeigen die Fälle aus dem Südwesten, gibt es keinen Facebook-Bonus – zurecht. Richtig ist auch, dass auch Verleumdungen und Mobbing in den sozialen Netzwerken mit dem gleichen Maß gemessen werden wie in der realen Welt. Natürlich ist es schwierig, im Einzelfall die Meinungsfreiheit des einen gegenüber den Interessen anderer abzuwägen – wie es zum Beispiel bei der Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber der Fall ist. Einfacher ist es daher, vor dem Absenden einer Nachricht kurz innezuhalten. Das schadet weder der Argumentation noch dem eigenen Arbeitsplatz.

Flexible Betriebsvereinbarungen beugen Klagen vor

Weniger Schaden würde auch entstehen, wenn mancher Arbeitgeber die Betriebsvereinbarungen zur Nutzung von Internet und sozialen Medien aktualisieren würde. In Zeiten, in denen Privates und Berufliches immer stärker verschmelzen und die sozialen Netzwerke für immer mehr Berufsgruppen wichtiger werden, ist ein Verbot des gelegentlichen privaten Surfens während der Arbeitszeit nicht mehr zeitgemäß. Und auch schwer zu kontrollieren. Statt Verbote sollte es flexiblere Regeln geben. Dann entfällt auch mancher Gang zum Arbeitsgericht.

daniel.graefe@stzn.de