Der Widerstand gegen die Klärschlammverbrennung der EnBW in Walheim (Kreis Ludwigsburg) ist groß. Der Konzern darf jetzt aber roden – ein wichtiger Etappensieg.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am Mittwoch für einen Paukenschlag gesorgt – es genehmigte nun doch das Roden von Gehölzen auf dem Walheimer EnBW-Gelände. Der Karlsruher Stromkonzern hat es eilig: Er will neben dem alten Gaskraftwerk von 2025 an eine Klärschlammverbrennungsanlage bauen und diese 2027 in Betrieb nehmen. Dafür sind Vorarbeiten nötig. Das RP hatte bisher nur das Versetzen von Eidechsen erlaubt, nicht aber das Entfernen von Gehölzen und Schilf.

 
Bürger protestierten im Juni vor dem Ludwigsburger Forum. Foto: Werner Kuhnle

Die geplante Anlage ist ein Politikum. Die Gemeinderäte von Walheim, Gemmrigheim, Besigheim und Kirchheim – und mit ihnen weite Teile der Bevölkerung – sind gegen die Verbrennungsanlage, in die jährlich rund 180 000 Tonnen Klärschlamm mit täglich 150 Lkw-Fahrten aus einem Umkreis von 100  Kilometern angeliefert werden sollen.

Das Land braucht dringend Anlagen

Die Initiative Bürger im Neckartal hat rund 3500 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt. Ob es aber gestoppt werden kann, erscheint fraglich. Das Land Baden-Württemberg braucht dringend solche Anlagen, weil Klärschlamm nicht mehr in Kohlekraftwerken oder Zementfabriken verbrannt werden darf. Hintergrund ist auch die Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor.

Mit dem Entscheid des RP ist klar: Die Bagger dürfen auf das EnBW-Gelände. Der Konzern landet damit einen wichtigen Etappensieg. Er darf unter anderem die Baustelle einrichten, einen Kanal zum Bestandskraftwerk legen sowie mit Bohrpfählen die neuen Gebäude gründen und das Fundament legen. Das alles hatte die EnBW am 23. August beantragt. Weil aber für die Rodung der Gehölze und des Schilfs noch die Veränderungssperre der Gemeinde Walheim galt, lehnte das RP das Entfernen der Gewächse zunächst noch ab. Das ist nun aber obsolet.

Veränderungssperre ist außer Kraft

Die Kehrtwende im jetzigen Beschluss vom 30. Oktober begründet das RP damit, dass der Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim die Veränderungssperre inzwischen außer Kraft gesetzt habe. Das Umsetzen der Zauneidechsen habe man hingegen schon vor einigen Wochen genehmigt, weil diese Maßnahme wieder umkehrbar wäre.

Wasserrechtliche Genehmigung für die EnBW steht noch aus

Noch offen ist die wasserrechtliche Genehmigung für die Erschließungsarbeiten, die ins Grundwasser reichen. Das RP kündigt eine zeitnahe Entscheidung an. Das endgültige Genehmigungsverfahren läuft noch.