Gleichwohl steht die Gerlinger Stadthalle künftig nur noch dann für politische Veranstaltungen zur Verfügung, wenn Medien zugelassen sind.
Das heißt, keine politische Veranstaltung machen zu können – egal welche, zu der ich keine oder nicht alle Journalisten rein lasse. Und wann ist eine Veranstaltung politisch? Stellen Sie sich die Kreisjägerschaft vor: Muss sie nun die Presse reinlassen, weil sie auch politische Forderungen hat? Wenn ich die Halle für politische Veranstaltungen ohne Öffentlichkeit ausschließe, schließe ich die Nutzung nicht nur für Parteitage aus, sondern insgesamt.
Die Kommunen dürfen doch aber ihre Hallen nach eigenem Ermessen vergeben.
Aber sie müssen sachlich begründen können, warum die Öffentlichkeit im Sinne der Presse zwingend zuzulassen ist. Es gibt ja auch anders herum keinen Anspruch an die Presse, kommen zu müssen. Nicht falsch verstehen: Es ist im richtig verstandenen Interesse jeder Partei, die Öffentlichkeit zuzulassen, auch wenn diese kritisch ist, denn sie will ja Wahlen gewinnen. Es ist eine Besonderheit, dass die Stadt Gerlingen aus dem Satzungsrecht eine Vergabevorschrift machen möchte, die sich so aus Parteiengesetz nicht ergibt. Der Gesetzgeber ist bisher sehr zurückhaltend. Hier sucht man nun mit dem Satzungsrecht eine Lücke zu füllen.
Eine Partei kann das leicht umgehen durch Akkreditierungen.
Medien nicht reinzulassen, nur weil sie zuvor kritisch berichtet haben, das geht nicht. Man kennt das nur vom Hörensagen. Eine Partei wird das bestimmt offiziell nicht so begründen. Wenn man Akkreditierungen sachgerecht differenziert, ist dies aber natürlich möglich.

Jurist, Politiker und Lehrbeauftragter

Jan Mönikes, 1970 in Oldenburg geboren, wuchs in Ludwigsburg auf. Seit 1999 ist er niedergelassener Rechtsanwalt in Berlin. Er berät zudem Unternehmen, Institutionen und Verbände in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Als Lehrbeauftragter für Medienrecht sowie Recht und Ethik der PR unterrichtet er in Berlin, er lehrt zudem Informationstechnologierecht in Cottbus. 2002, 2005 und 2009 kandidierte er für die SPD im Wahlkreis Ludwigsburg für den Bundestag. Zwischen 2004 und 2009 saß er für die Sozialdemokraten im Ludwigsburger Kreistag.

 

Die Stadt Gerlingen hat wohl als landesweit erste Kommune beschlossen, dass sie Hallen für politische Veranstaltungen nur zur Verfügung stellt, wenn Medien zugelassen sind. Diese Maßgabe könne eine Kommune nur über die Hallenordnung regeln. Bei Missachtung kann die Stadt die Nutzung untersagen, vom Hausrecht Gebrauch machen und eine Konventionalstrafe erheben.