Umstrittener Fahrdienstvermittler Uber sorgt jetzt auch in Stuttgart für Stress
Das US-Unternehmen vermittelt über seine App nun auch in der Region Fahrten an Mietwagenunternehmen. Die Taxibranche bezweifelt einen fairen Wettbewerb.
Das US-Unternehmen vermittelt über seine App nun auch in der Region Fahrten an Mietwagenunternehmen. Die Taxibranche bezweifelt einen fairen Wettbewerb.
Stuttgart - Mit Clever-Shuttle hat gerade erst ein aufstrebendes Mobilitätsunternehmen in Stuttgart die Segel gestrichen, da geht schon das nächste an den Start: Das US-amerikanische Startup Uber hat am Mittwoch angekündigt, auch in der Landeshauptstadt und „nahegelegenen Landkreisen“ mittels App gebuchte Fahrten an Mietwagenunternehmen zu vermitteln, nachdem man schon in Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt Köln und Hamburg präsent sei. „Wir wollen eine Alternative zur Nutzung des eigenen Pkw und eine Ergänzung zu anderen Mobilitätsformen wie dem öffentlichen Nahverkehr sein“, so Deutschland-Chef Christoph Weigler. Der Fahrpreis steht von Anfang an fest, er richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Geschäftsmodell ist, unter dem Taxitarif zu liegen.
Die Taxibranche sieht den neuen Wettbewerber kritisch: „Konkurrenz belebt das Geschäft“, betont Iordanis Georgiadis, Vorstandsmitglied der genossenschaftlich organisierten Taxi-Auto-Zentrale. Aber eben nur dann, wenn sich auch alle Marktteilnehmer an das Personenbeförderungsgesetz hielten. Und damit hätten die Firma Uber ausweislich diverser Gerichtsurteile sowie auf deren Plattform vertretene Mietwagenunternehmer bundesweit ihre Probleme.
Für die Stadt Stuttgart komme die Ankündigung des Betriebsstarts überraschend, sagt Sprecher Sven Matis. „Wir haben großes Interesse an geregelten Verhältnissen auf den Straßen, das gilt vor allem für den ÖPNV und damit auch für Taxen“. Das Ordnungsamt prüfe, wie damit umzugehen sei.
Das Personenbeförderungsgesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz, es soll einen sicheren und regelmäßigen Transport zu festgelegten Preisen garantieren. Es regelt außer dem Betrieb von Bussen und Bahnen auch den Gelegenheitsverkehr. Dabei wird streng zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden. Taxiunternehmer kommen als Teil des ÖPNV in den Genuss eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes und haben das Recht, überall Fahraufträge entgegen zu nehmen. Sie haben aber auch feste Tarife, die viele Bürger als zu hoch empfinden. Sie dürfen wenig lukrative Fahrten nur in Ausnahmefällen ablehnen.
Mietwagenbetriebe, wie sie Uber mit der hauseigenen App nun auch an Kunden im Ballungsraum vermittelt, sind in ihrer Preisgestaltung frei. Wer im Besitz eines Personenbeförderungsscheins ist, darf sich auf der Uber-Plattform an- und abmelden. In Städten wie Berlin oder Düsseldorf liege die Auslastung der Partner bei 50 Prozent, sagt Pressesprecher Tobias Froehlich. Die Taxibranche in Stuttgart wäre schon mit der Hälfte zufrieden – obwohl auch sie schon längst Buchungen über eine App vermittelt bekommt.
Die Taxi-Auto-Zentrale will derzeit nicht gegen Uber vorgehen, aber ihre Genossen anhalten, Gesetzesverstöße von Mietwagenunternehmen ans Ordnungsamt zu melden. Das hat sie auch schon vor dem Eintritt des Unternehmens getan. Knackpunkt ist die Vorschrift, dass auftragslose Mietwagen – anders als Taxen – nach einer Fahrt sofort zum Betriebssitz zurückkehren müssen. Tatsächlich halten sich nach Aussage von Georgiadis aber viele Fahrer nicht auf dem heimischen Parkplatz auf, sondern dort, wo die meisten Aufträge zu erwarten seien. Damit sei auch das Argument von Uber widerlegt, die Abschaffung dieser Rückkehrpflicht würde Verkehr reduzieren.
Das Landgericht Köln ist der Auffassung, dass Fahrer nicht nur von ihrem Betriebssitz Aufträge erhalten könnten, sondern auch direkt von Uber. Das sei gesetzwidrig. Das Landgericht Frankfurt vertritt die Auffassung, Uber brauche eine Konzession für die Vermittlung. Rechtskräftige Urteile gibt es aber noch nicht. Das Unternehmen handele nach dem amerikanischen Prinzip: erst einmal starten, klagt der Sprecher von Taxi Deutschland, Markus Burgdorf. Bei Widerstand werde angepasst und Gesetzestreue geschworen, bis man wieder erwischt werde. „Wir halten uns an Recht und Gesetz“, kontert Uber-Sprecher Froehlich. Das verlange man auch von allen Partnern.
Die Firma Uber teilt mit, dass zehn Prozent der im Großraum Stuttgart eingesetzten Fahrzeuge vollelektrisch und mehr als die Hälfte Hybrid-Fahrzeuge seien. Die Nutzung erfolge vor allem zu den Tagesrand- und Nachtzeiten, wenn der ÖPNV seltener fahre. Der Preis werde vor der Fahrt angezeigt und ändere sich auch bei längerer Fahrtzeit oder Stau nicht. Der Kunde sehe schon vor Fahrtantritt den Namen des Unternehmens sowie Name und Foto des Fahrers.
Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der Uber die Nutzung der App zur Mietwagenvermittlung untersagt, weil das Startup die Fahrer direkt mit einer Fahrt beauftragten könnte. Das ist gesetzeswidrig. Das Verbot gilt aber noch nicht, weil man sich über die korrekte Zustellung der Verfügung an den Europasitz in Amsterdam streitet. Es habe an einer Übersetzung ins Niederländische gemangelt, heißt es. Geklagt hatte ein Taxifahrer.
Das Landgericht Frankfurt fällt am 19. Dezember ein Urteil zur Uber-App. Taxi Deutschland will sie verbieten lassen, weil das Unternehmen nicht nur eine Vermittlungsplattform sei, sondern ein reguläres Unternehmen, das zum Geschäftsbetrieb mit einer eigenen App eine reguläre Konzession haben müsse. Uber sieht das allerdings anders: Man vermittle ausschließlich selbstständig tätige Fahrer mit ihren Fahrzeugen und benötige dafür keine Konzession.