Umtrunk am Arbeitsplatz Ist Alkohol noch üblich in Behörden?
Die Affäre um den Polizeiinspekteur zieht im Landespolizeipräsidium im Innenministerium ein Alkoholverbot nach sich. Wie ist der Umgang mit Alkohol in anderen Institutionen geregelt?
Die Affäre um den Polizeiinspekteur zieht im Landespolizeipräsidium im Innenministerium ein Alkoholverbot nach sich. Wie ist der Umgang mit Alkohol in anderen Institutionen geregelt?
Mal ein Feierabendbier am Schreibtisch oder in der Werkstatt, wenn die Woche wieder hart war? In vielen Büros und Firmen ist das sicherlich üblich. Einen Schlussstrich unter solche Gepflogenheiten hat nun die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz in ihrer Abteilung, dem Landespolizeipräsidium, gezogen. Dort wird fortan kein Tropfen Alkohol mehr getrunken. Selbst dann nicht, wenn es im dienstlichen Rahmen was zu feiern gäbe.
Die Entscheidung fiel im Lichte der Erkenntnisse aus dem Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, wegen sexueller Nötigung einer Kollegin. Am Anfang des Abends, um den es sich bei den Vorwürfen dreht, stand ein regelrechtes Besäufnis im Amt: Sechs Flaschen Sekt sollen im Büro des höchsten Polizisten im Land geköpft worden sein an dem Abend, an dem es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein soll – für diesen muss sich Renner aktuell vor dem Landgericht verantworten. Im Innenministerium hat man nun für das Landespolizeipräsidium ein Alkoholverbot verhängt.
Das Pikante an dem Sektausschank im Büro ist im Fall des Inspekteurs nicht allein die Menge gewesen. Hinzu kommt, dass mit dem Trinken bei einem Mitarbeitergespräch angefangen wurde. Später an dem Tag soll es zu dem Vorfall der sexuellen Nötigung gekommen sein, über den aktuell am Landgericht verhandelt wird. Im Laufe der Sektrunde kamen mehrere Personen hinzu – darunter auch die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, die, wie sie vor Gericht sagte, auch ein Glas mittrank. Inzwischen ordnet sie es als Fehler ein, dass sie nicht einschritt.
Ein Gespräch mit Mitarbeitenden und Alkohol – das wäre im Regierungspräsidium Stuttgart von vorneherein nicht möglich gewesen. Dort regelt die Dienstvereinbarung „Sucht am Arbeitsplatz“ unter anderem, „dass der Konsum von alkoholischen Getränken während der Arbeitszeit nicht gestattet ist und Ausnahmen bei besonderen Anlässen zugelassen sind“, teilt eine Sprecherin mit. Bei Veranstaltungen wie Ehrungen, Verabschiedungen, Weihnachtsfeiern und dergleichen muss es auch Alkoholfreies geben. Bei den kleinen Präsenten aus dem Regierungspräsidium ist immer noch der Wein dabei, aber nur „unter anderem“. Inzwischen greife man „vielfach“ auf den hauseigenen Regierungspräsidiumshonig zurück. Geregelt oder gar vorgeschrieben sei dazu aber nichts, teil die Sprecherin mit.
Alkohol und Politik, bei dieser Frage muss man natürlich auch an den Landtag denken. Hier bestehe kein Verbot, teilt ein Sprecher des Hauses mit, „ weil es bisher keine Vorkommnisse im Zusammenhang mit Alkohol gegeben hat und damit kein Bedarf für Regelungen besteht“. Bei Veranstaltungen werden sowohl alkoholische als auch nicht-alkoholische Getränke ausgeschenkt. Ein Umdenken hat im Abgeordnetenhaus bei kleinen Dankespräsenten begonnen. Statt des klassischen „Fläschles“ Wein aus dem Land überreiche man „vermehrt wertige, nicht-alkoholische Getränke“. Diese kommen dann auch aus Baden-Württemberg, das „Fläschle“ soll schließlich für „the Länd“ stehen.
Die Stuttgarter Stadtverwaltung greift bei kleinen Geschenken immer noch gerne auf Wein zurück – was in diesem Fall sehr naheliegend ist, schließlich gibt es ein städtisches Weingut. Wein, Bier und manchmal Sekt würden bei offiziellen städtischen Empfängen ausgeschenkt – aber natürlich auch Wasser und Saft, teilt der Pressesprecher Oliver Hillinger mit. Die Stadt Stuttgart folge damit den „üblichen Konventionen von Empfängen“. Eine Dienstvereinbarung zwischen Gesamtpersonalrat und Verwaltungsspitze regelt, was bei Feiern – privat oder dienstlich – verfügbar sein darf. Alkohol ist erlaubt, es solle ein „verantwortungsvoller Konsum“ im Sinne der Suchtprävention sein.
Etwas strenger hält man es im Verkehrsministerium. Dort geht es aber sogar bei Beförderungen nüchtern zu: Es gibt nur Alkoholfreies. Keine Regel ohne Ausnahme gilt aber auch hier für besondere Feiern, und Weinflaschen werden ebenfalls verschenkt.
Das Finanzministerium geht einen Mittelweg. Dort sei der Konsum von Alkohol grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist der Ausschank und Konsum „bei Feiern aus besonderen dienstlichen oder privaten Anlässen“, aber nur mit der Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten, teilt der Pressesprecher Sebastian Engelmann mit. Das kann ein Geburtstag oder eine Hochzeit sein, wenn die Mitarbeitenden aus diesem Anlass ein Glas für die Kolleginnen und Kollegen ausgeben wollen. Ein dienstlicher Anlass wäre eine Beförderung. Das werde dann auch nach Feierabend organisiert. Bei der Weihnachtsfeier gebe es auch alkoholische Getränke, das sei ein besonderer Anlass. Was im Innenministerium in Renners Büro geschah, ist im Finanzministerium undenkbar: „Es ist uns kein Fall bekannt, dass bei einem Personalgespräch Alkohol getrunken wurde. Das wäre auch nicht erlaubt“, stellt Engelmann klar.