Eigentlich ist die Rodung von Obstwiesen seit vergangenem Jahr verboten, doch die Landratsämter erteilen weiter Ausnahmegenehmigungen. Das Umweltministerium will jetzt in einem Erlass klarstellen, dass Eingriffe die „absolute Ausnahme“ bleiben müssen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung hat sich die Rettung der einzigartigen baden-württembergischen Streuobstwiesen auf die Fahnen geschrieben, doch so richtig geklappt hat das bisher nicht. Seit einer Änderung des Naturschutzgesetzes im Juli 2020 dürfen solche Wiesen eigentlich nicht mehr in Bauland umgewandelt werden, aber die Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern haben weiter viele Ausnahmegenehmigungen erteilt.