Umwelt in Baden-Württemberg Land bessert Schutz der Streuobstwiesen nach

Immer mehr Streuobstwiesen müssen Platz für Baugebiete machen – das will die Landesregierung eigentlich stoppen. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Eigentlich ist die Rodung von Obstwiesen seit vergangenem Jahr verboten, doch die Landratsämter erteilen weiter Ausnahmegenehmigungen. Das Umweltministerium will jetzt in einem Erlass klarstellen, dass Eingriffe die „absolute Ausnahme“ bleiben müssen.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Die grün-schwarze Landesregierung hat sich die Rettung der einzigartigen baden-württembergischen Streuobstwiesen auf die Fahnen geschrieben, doch so richtig geklappt hat das bisher nicht. Seit einer Änderung des Naturschutzgesetzes im Juli 2020 dürfen solche Wiesen eigentlich nicht mehr in Bauland umgewandelt werden, aber die Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern haben weiter viele Ausnahmegenehmigungen erteilt.

 

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Dominic Hahn vom BUND spricht deshalb davon, dass der Paragraf 33 seine Wirkung verfehle. Seiner Organisation sind im Land zwei Dutzend Genehmigungen bekannt, aber keine einzige Verweigerung einer Rodung. Das Umweltministerium scheint jetzt auf diese massive Kritik zu reagieren. In einem Vollzugserlass für die Landratsämter, der demnächst verschickt werden soll, wolle das Ministerium deutlich machen, dass „Eingriffe nicht die Regel sind, sondern die absolute Ausnahme“, wie Bettina Jehne betont, die Sprecherin des Ministeriums. Es habe sich gezeigt, dass es keine landesweit einheitliche Linie gebe und die Genehmigungspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt werde. Deshalb werde man den Landratsämtern nun eine Hilfestellung geben, wie sie die Argumente für oder gegen die Rodung abwägen können.

Der Erlass soll den Landratsämtern Hilfestellung geben

Tatsächlich ist das Begehren vieler Kommunen, neue Baugebiete auszuweisen, deutlich gewachsen. Dies liegt auch am Paragraf 13 b des Baugesetzbuches, nach dem seit 2017 ohne große Umweltprüfung neue Wohnflächen erschlossen werden dürfen. Das erhöht den Druck auch auf die Streuobstwiesen. Mit dem Paragrafen sollte die Wohnungsnot gelindert werden. Doch in Wirklichkeit würden vor allem hochpreisige Einfamilienhäuser gebaut, die sozial schwächeren Wohnungssuchenden nichts brächten, kritisiert etwa Antje Boll vom BUND in Konstanz. Im Landkreis Konstanz seien auf diese Weise 102 Hektar zusätzlich in Bauland verwandelt worden – das entspreche 2000 Einfamilienhäusern. „Seit zehn Jahren bin ich an dem Thema dran“, sagt Boll, aber „man dringt bei den Behörden nicht durch.“

Ökologisches Gutachten fehlerhaft?

Eines dieser Baugebiete ist Kaltbrunn, ein Ortsteil von Allensbach am Bodensee. Dort sollen 1500 Quadratmeter Streuobstwiese neuen Häusern weichen. Dabei habe die Gemeinde gar keinen so großen Bedarf, sagt Boll: Wenn man nur einen statt der zwei Bauabschnitte verwirkliche, könne die Streuobstwiese bleiben. Zudem sei das ökologische Gutachten fehlerhaft und an der Grenze zum Gefälligkeitsgutachten. Auf dieser Grundlage entscheide aber das Landratsamt: „Es wird meist nur nach Schriftlage beurteilt.“

Dem widerspricht Marlene Pellhammer, die Sprecherin des Landratsamtes in Konstanz. Die Mitarbeiter würden das betreffende Plangebiet immer selbst besichtigen. Auch achte man streng darauf, dass die Gemeinde nachweise, dass sie Alternativen geprüft habe. Eine Entscheidung, ob es für Kaltbrunn eine Ausnahmegenehmigung geben werde, sei noch nicht gefallen.

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Auch in Rottenacker, einer Gemeinde im Alb-Donau-Kreis, kämpfen die Naturschützer gerade um eine Streuobstwiese. Dort sei die Bebauung einer 3900 Quadratmeter großen Wiese besonders kritisch, sagt die BUND-Regionalgeschäftsführerin Jana Slave, weil es sich um eine sehr artenreiche Blühwiese handle und weil diese Teil eines sehr viel größeren Biotopverbundes darstelle: „Nicht nur die direkt bebaute Fläche wäre negativ betroffen, sondern das ganze Gebiet wäre massiv beeinträchtigt und deutlich entwertet“, so Slave.

Das Landratsamt hat sich ebenfalls noch nicht entschieden. Aber es werde stets geprüft, ob geschützte Arten auf der Streuobstwiese vorkämen, wie wertig das Gelände sei und ob die Lage und der Umfang einer Ersatzpflanzung akzeptabel seien, betont die Sprecherin Katrin Frauenlob. Die Behörde räumt aber ein, dass sie seit Einführung des neuen Paragrafen vor 17 Monaten bereits vier Ausnahmegenehmigungen erteilt, aber noch keine Bebauung abgelehnt hat. Bettina Jehne legt weiter Wert darauf, dass das neue Naturschutzgesetz zumindest die Gemeinden verpflichte, einen Ausgleich zu schaffen. Das sei bisher nicht der Fall gewesen.

Dem stimmen die Naturschützer zu. Allerdings seien die Ausgleichsmaßnahmen oft mehr als halbherzig. In Rottenacker wiege etwa das Renaturieren von Gräben und das Aufhängen von Nisthilfen den schweren Eingriff nicht einmal ansatzweise auf, beklagt Jana Slave. Und in Kaltbrunn gebe es erst seit dem Einspruch des BUND ein „anständiges Konzept“, sagt Antje Boll.

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