Kein Greenwashing mehr und dafür ein Recht auf Reparatur. Das Europaparlament will den Umweltschutz fördern.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Kunden sollen nicht mehr mit falschen Werbeversprechen zum Kauf eines Produktes verleitet werden. Aus diesem Grund arbeitet die EU an einem Gesetz für mehr Verbraucher- und Umweltschutz. Nachdem die Kommission bereits ihre Vorschläge präsentiert hat, hat nun auch das Parlament seine Position festgezurrt.

 

Nach dem Willen der Abgeordneten soll etwa das sogenannte Greenwashing bald der Vergangenheit angehören. Derzeit gibt es nach Aussagen eines Sprechers der SPD-Fraktion im Europaparlament europaweit mehr als 200 verschiedene Umweltlabels, die jeweils auf unterschiedlichen Messungen und Methoden beruhen und die Verbraucher teilweise gezielt in die Irre führen. „Unternehmen behaupten, Produkte bestünden aus Recyclingmaterialien, was sich aber nur auf einzelne Komponenten bezieht“, kritisiert auch der SPD-Europaparlamentarier René Repasi eine geläufige Praxis beim „Greenwashing“. Die geplante EU-Richtlinie sieht nun ein Verbot allgemeiner Aussagen wie umweltfreundlich, biologisch abbaubar oder klimaneutral vor, wenn diese nicht mit detaillierten Belegen einhergehen.

„Vorzeitigen Verschleiß verbieten“

Deshalb sollen auch nur Nachhaltigkeitssiegel erlaubt sein, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Behörden eingeführt wurden. „Wo Nachhaltigkeit draufsteht, muss Nachhaltigkeit drin sein“, betont auch der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab. Er sieht die Beschränkung der Vergabe von Qualitätssiegeln als richtigen Weg, das Vertrauen der Verbraucher in wirklich nachhaltige Produkte zu stärken.

Doch nicht nur durch eine transparentere und ehrlichere Auszeichnung der Produkte soll der Konsum in Zukunft nachhaltiger werden. Es soll auch verboten werden, dass Geräte so konstruiert sind, dass die Haltbarkeit eines Produkts eingeschränkt wird. „Wir wollen vorzeitigen Verschleiß verbieten, zum Beispiel in Bezug auf fehlende Software-Updates“, sagt die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments, Anna Cavazzini (Grüne).

Das Europaparlament votierte auch dafür, Verbrauchern in Zukunft ein Recht auf Reparatur gesetzlich einzuräumen. Das heißt, dass die Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Garantie Reparaturen anbieten müssen, es sei denn, diese sind teurer als der Ersatz. Hersteller und Händler von Neuwaren sollen auch verpflichtet werden, Reparaturen auch nach Ende der allgemeinen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren durchzuführen und dementsprechend auch Ersatzteile vorzuhalten.

Produkte gehen zu schnell kaputt

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc begrüßte das Vorhaben. Aus ganz Europa gebe es Berichte von zu vielen Alltagsprodukten, die zu schnell kaputt gingen und nicht mehr zu reparieren seien. Der Ansatz des Parlaments, einige Praktiken zu verbieten, die die Lebensdauer von Produkten verkürzen, sei sowohl für den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch angesichts begrenzter Ressourcen des Planeten sinnvoll.

Hintergrund ist ein Vorschlag der EU-Kommission. Diese hatte vor einem Jahr ein Paket vorgelegt, dass die Kreislaufwirtschaft in der EU voranbringen und dazu beitragen soll, dass die EU ihre Ziele des Green Deals erfüllt. Dieser besagt, dass die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden soll.