Auch ohne ein Verbot soll die umstrittene Schiefergasförderung faktisch unmöglich werden. Das Umweltbundesamt in Berlin setzt dabei auf hohe Umwelt- und Schutzstandards.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Das Umweltbundesamt (UBA) will der umstrittenen Schiefer- und Kohleflözgas-Förderung (Fracking) praktisch einen Riegel vorschieben, setzt dabei aber nicht auf ein generelles Verbot. „Grundsätzlich halten wir die Gefahren dieser Technik für zu groß“, sagte die Präsidentin der Behörde, Maria Krautzberger, bei der Präsentation eines Gutachtens in Berlin. Wegen der hohen Risiken für Wasser und Boden könne das Fracking nicht als Brückentechnologie während der Energiewende dienen.

 

Weil ein generelles, gesetzliches Verbot dieser Art der Rohstoffgewinnung in Deutschland schwierig umzusetzen sei, will das Umweltbundesamt das Ziel auf einem Umweg erreichen und die Schutzstandards so hoch ansetzen, dass der Einsatz der Technologie sich nicht mehr lohnt. Mit scharfen gesetzlichen „Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit“ könne ein verbotsähnlicher Zustand erreicht werden, betonte die Behördenchefin Maria Krautzberger. Sie lobte die Eckpunkte zum Thema, die Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (beide SPD) vor wenigen Wochen vorgestellt haben. Demnach soll die unkonventionelle Gasförderung aus bis zu 3000 Meter tiefen Gesteinsschichten durch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes verboten werden. Konventionelles Fracking aus tiefer liegenden Schichten soll dagegen weiterhin erlaubt sein.

Ruf nach dem Gesetzgeber

Die Vorstellungen ihrer Behörde gingen in eine ähnliche Richtung, sagte die Amtschefin. „Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie“. Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass diese Erdgas-Fördermethode bisher erlaubt sei und ihr Einsatz lediglich aufgrund eines Moratoriums aller Beteiligten unterbleibe. „Diesen unhaltbaren Zustand sollte der Gesetzgeber schnell beenden“, forderte Krautzberger.

Beim Fracking wird Gestein in tausend bis 5000 Metern Tiefe mit einem Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck aufgebrochen, so dass darunter liegende Gasvorkommen erschlossen werden können. Über ein geändertes Wasserhaushaltsgesetz solle die Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein verboten werden, betonte Krautzberger. In Wasserschutzgebieten sollte jede Form von Fracking untersagt werden. Für den verbleibenden engen Rahmen, in dem diese Abbaumethode bleiben soll, fordert das Umweltbundesamt eine scharfe Umweltverträglichkeitsprüfung.

Laut dem von der Behörde vorgestellten Gutachten sollten die beim Fracking eingesetzten Chemikalien in einem Kataster aufgeführt werden. Für die möglicherweise hochgiftige Spülungsflüssigkeit bei Bohrungen (Flowback) empfiehlt das Amt eine gezielte Aufbereitung. Zudem müssten die Auswirkungen auf das Grundwasser bereits vor Beginn des Fracking-Prozesses analysiert werden.

Grüne und BUND fordern noch weitergehende Schritte

Den Grünen und Umweltverbänden wie BUND und Nabu gehen diese Forderungen wie auch die Eckpunkte der Bundesregierung nicht weit genug. Sie setzen sich dafür ein das Fracking generell zu verbieten. Dass die Bundesregierung das konventionelle Fracking in tiefen Gesteinsschichten erlauben wolle, orientiere sich nicht am Stand der Wissenschaft, sondern an den Wünschen der Erdgasindustrie, kritisiert die grüne Energiepolitikerin Julia Verlinden.

Die Frage, ob die vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Leitplanken das konventionelle Erdgasfracking in Niedersachsen unterbinden würde, verneinte die Behördenchefin. „Wir empfehlen, unsere Leitlinien auf alle Fracking-Arten anzuwenden, die es gibt“, sagte Frau Krautzberger. Sie gehe jedoch davon aus, dass die Verträge, aufgrund deren die Unternehmen in Niedersachsen Erdgas förderten, Vertrauensschutz genössen.