Nach Reutlingen nun Ludwigsburg: Wegen erhöhter Stickstoffdioxid-Werte fordert die Deutsche Umwelthilfe für Diesel-Fahrzeuge in der Barockstadt Fahrverbote. Der Verband war bei einer ähnlichen Klage für Reutlingen bereits erfolgreich.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt an diesem Dienstag die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Erlass von Diesel-Fahrverboten in Ludwigsburg. Es gebe keine andere Maßnahme, um das Einhalten des verbindlichen EU-Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid möglichst schnell sicherzustellen, argumentiert der Verbraucherverband. Dieser Wert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.

 

Es liegen laut DUH Erkenntnisse von erhöhten Werten von bis zu 72 Mikrogramm vor. „Der EU-Grenzwert wird an der einzigen verkehrsnahen Messstation Friedrichstraße seit Jahren überschritten“, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Ludwigsburg ist eine von bundesweit 39 Städten, die die DUH auf Fahrverbote verklagt hat.

Der für die aktuelle Klage zuständige 10. Senat des Mannheimer Gerichts hatte bereits im vergangenen März einer ähnlichen DUH-Klage für Fahrverbote in Reutlingen stattgegeben. Dieses Urteil lässt das Land vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen. Der VGH (10 S 2741/18) wird bei der mündlichen Verhandlung noch keine Entscheidung fällen, diese aber zeitnah bekanntgeben.

„Wir hoffen, dass wir ohne Verbot rausgehen“

Im Jahr 2018 lag die Belastung an der Ludwigsburger Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße laut Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg bei 51 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Am vergangenen Sonntag wurden an der Messstelle in einer engen Straßenschlucht mit hohem Verkehrsaufkommen kurzzeitig 56 Mikrogramm gemessen.

DUH-Geschäftsführer Resch forderte, Fahrverbote für Diesel bis Euronorm 5 müssten in den Luftreinhalteplan für Ludwigsburg aufgenommen werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist dafür zuständig. Neu darin aufgenommen wurde die digitale Steuerung des Verkehrsflusses, das Senken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Friedrichstraße sowie der Einsatz von Filtersäulen. „Mit diesem Plan sollen die Grenzwerte bis 2020 eingehalten werden“, heißt es aus der Behörde. Deshalb bestehe kein Grund, den Luftreinhalteplan erneut fortzuschreiben. Als Anhaltspunkt, dass die Werte weiter sinken, diene der Zehn-Monats-Mittelwert, der bei 46 Mikrogramm liege.

Das ist aus Sicht der Stadtverwaltung Anlass für Optimismus. Der für Mobilität zuständige Bürgermeister Michael Ilk sagte: „Wir hoffen, dass wir ohne Verbot rausgehen.“ Als Schritte hin zu besserer Luft nannte er die geplante Erhöhung von Parkgebühren, die Ausweisung von kostenpflichtigen Parkplätzen in der und um die Innenstadt, mehr Komfort und Frequenz der Buslinien sowie Umstellung der Bus-Flotte hin zum E-Antrieb. Die Stadt will Ilk zufolge vermeiden, dass im Fall von Fahrverboten auf der wichtigen Ost-West-Verbindung Friedrichstraße Ausweichverkehr durch die Innenstadt unterwegs sei.

Dies alles hält die DUH für nicht ausreichend. „Die Einführung von Tempo 40 vor der Messstelle und dessen Aufhebung kurz danach ist nur eine kosmetische Veränderung“, sagte Resch. Bei weiterem Überschreiten des Grenzwertes müssten auch Diesel der Euronorm 6 einbezogen werden.

In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter.