Neues Gesetz im Land Pflicht zum Solardach ist beschlossen
Der Landtag hat das Klimaschutzgesetz geändert und die Ziele höher gesteckt. Die Solarpflicht für baden-württembergische Häuslebauer kommt am 1. Mai 2022
Der Landtag hat das Klimaschutzgesetz geändert und die Ziele höher gesteckt. Die Solarpflicht für baden-württembergische Häuslebauer kommt am 1. Mai 2022
Stuttgart - Baden-Württemberg sagt der Klimaerwärmung den Kampf an. Zusammen mit der oppositionellen SPD haben die Regierungsfraktionen Grüne und CDU die Novelle des Klimaschutzgesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. Das grundlegende Ziel ist, dass der Südwesten bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll. Für die Landesverwaltung haben Grüne und CDU die Latte in einem Entschließungsantrag höher gelegt. Sie soll schon bis 2030 klimaneutral sein. Alle geeigneten landeseigenen Gebäude von der Hochschule bis zum Polizeirevier sollen mit Fotovoltaik ausgestatten werden. Die Kosten dafür werden sich Schätzungen zufolge auf hohe Millionenbeträge belaufen.
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Im Gesetz ist festgelegt, dass zwei Prozent der Landesfläche für regenerative Energien, also Windkraft und Sonnenenergie, verwendet werden sollen. Das sind 770 Millionen Quadratmeter, (oder etwa 100 000 Fußballfelder) wie Raimund Haser (CDU) in der Landtagsdebatte vorrechnete.
Wer ein Haus baut, muss ab 1. Mai 2022 eine Solaranlage installieren lassen, Hausbesitzer, die ihr Dach grundlegend sanieren lassen, müssen ab 1. Januar 2023 eine Fotovoltaikanlage einbauen.
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) nannte das Gesetz einen Meilenstein, es handle sich um „das ambitionierteste Klimaschutzgesetz in ganz Deutschland“. Mit der Formulierung klarer Ziele und ordnungspolitischer Maßnahmen wolle das Land „im Klimaschutz vorangehen“. Besonders die Grünen sind stolz darauf, dass die Novelle des Klimaschutzgesetzes das erste große Gesetzesvorhaben der neuen grün-schwarzen Koalition ist.
Dennoch bleibt noch allerhand zu tun, sagen Grüne und CDU übereinstimmend. Als „Hausaufgabenheft, nicht etwa als Abschlussdiplom“ betrachtet Raimund Haser, der Umweltexperte der CDU, die jetzt beschlossene Novelle. Aus der Fotovoltaikpflicht ergibt sich für ihn, dass die Netzanbindung beschleunigt werden muss. Steuerliche Fragen seien zu klären und die Genehmigungsverfahren für die Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Auch die Antwort auf die Frage, „wer produziert grünen Wasserstoff und wie kommt er nach Baden-Württemberg“ ist für Haser noch offen.
Der FDP ist die Fläche für die erneuerbaren Energien zu groß. Bei effizientem Umgang könnte man mit einem Prozent auskommen, berief sich Frank Bonath (FDP) auf Expertenmeinungen. Er mahnte nicht „leichtfertig“ mit Flächen und Kapital umzugehen. Ministerin Walker dagegen sagte: „Wir brauchen Flächen, Flächen, Flächen“.
Die FDP ist auch gegen die Fotovoltaikpflicht auf privaten Neubauten. Das sei ein Bürokratieaufbauprogramm. Manche Häuslebauer könnten sich die Anlagen nicht leisten, manche Standorte seien ungeeignet dafür, argumentierte Bonath. Er vermisst in der Gesetzesnovelle die Themen Wasserstoff und Speichertechnologien. Die AfD setzt laut ihrem Abgeordneten Joachim Steyer auf Wasserkraft und Kernenergie. „Wir brauchen grundlastfähige Energie“, sagte Steyer.
„Wir freuen uns über die Solarpflicht“, lobte Gernot Gruber (SPD) die grün-schwarze Koalition. Allerdings fehlen ihm einige Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag angekündigt seien. Das integrierte Klimaschutzgesetz sei seit zwei Jahren nicht vorangekommen. Von den 8000 Landesgebäuden hätten nur 170 ein Solardach. Gruber meint, „es wäre mehr möglich“. Auch er sieht das Land vor weiteren Aufgaben und sagt: „Nach dem Klimaschutzgesetz ist vor dem Klimaschutzgesetz.“
Umweltministerin Walker betrachtet den Klimaschutz als „klaren Arbeitsauftrag für diese Legislaturperiode“. Das Gesetz sei ein erster Schritt. Mit Blick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, etwa bei Windrädern, erwartet sie Rückenwind vom Bund. „Wir brauchen nationale Artenschutzregelungen.“
Sylvia Pilarsky-Grosch, der Landesvorsitzenden des Bund Baden-Württemberg, gehen die Ausbauziele für erneuerbare Energien nicht weit genug. Um den Energiebedarf decken zu können, müssten auf mindestens drei Prozent der Landesfläche Wind- und Fotovoltaikanlagen entstehen.