Das schottische Regionalparlament habe kein Recht, eine Volksabstimmung über den Verbleib in der Union mit Großbritannien anzusetzen. Das hat das höchste britische Gericht in London entschieden.

Ein neues Unabhängigkeitsreferendum in Schottland ist in weite Ferne gerückt. Die Befugnis, eine solche Abstimmung anzusetzen, sei dem Parlament des Vereinigten Königreichs vorbehalten, erklärte der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Robert Reed, in London. Daher habe „das schottische Parlament nicht die Berechtigung, ein Referendum zur schottischen Unabhängigkeit“ zu beschließen. Damit folgten die Richter den Argumenten der britischen Regierung.

 

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon hatte angekündigt, die Entscheidung des Supreme Court anzuerkennen. Sie wolle dann aber die nächste britische Parlamentswahl zu einem Quasi-Referendum machen und den Wahlkampf ihrer Schottischen Nationalpartei (SNP) nur mit der Forderung nach Unabhängigkeit bestreiten.

Schotten hatten Brexit eindeutig abgelehnt

Bei einer ersten Volksabstimmung 2014 hatte sich eine Mehrheit der Schotten für den Verbleib in der Union mit Großbritannien ausgesprochen.

Für London ist die Frage damit langfristig entschieden. Regierungschefin Sturgeon aber argumentiert, dass der Brexit, den die Schotten 2016 deutlich abgelehnt hatten, die Ausgangslage verändert habe. Sie will ein unabhängiges Schottland zurück in die EU führen. Im Parlament in Edinburgh sind die Unabhängigkeitsbefürworter in der Mehrheit.