Die unechte Teilortswahl ist eine baden-württembergische Spezialität und soll mehr Demokratie garantieren.

Rutesheim/Weissach - Unechte Teilortswahl – in drei Kommunen des Altkreises Leonberg ist sie am 26. Mai ein Thema, wenn es beim Wahlmarathon darum geht, auch über die Zusammensetzung der Gemeinderäte abzustimmen. In Rutesheim,Weil der Stadt und Weissach ist sie der Garant, dass später auch die Teilorte entsprechend im Gemeinderat vertreten sind. Bis zur Wahl im Jahr 2004 hat auch für die Bürger in Renningen und Malmsheim die unechte Teilortswahl gegolten. Doch dann wurde in der Rankbachstadt darauf verzichtet.

 

Dieses Wahlsystem ist eine baden-württembergische Spezialität, die 1972 mit der Gemeindereform eingeführt wurde und in der Gemeindeordnung geregelt ist. Es bedeutet, dass die Bewerber in verschiedenen Wahlkreisen (Teilorten) kandidieren. Gewählt werden sie allerdings von den Wählern der gesamten Kommune – darum unechte Teilortswahl. Für Rutesheim erklärt es der Erste Beigeordnete Martin Killinger: Eine echte Teilortswahl würde bedeuten, dass Wähler aus Perouse nur Bewerber aus Perouse und Wähler aus Rutesheim nur Bewerber aus Rutesheim wählen dürften. Gerade das wollte der Gesetzgeber nicht. „Jeder Stadtrat ist deshalb von allen Bürgern und nicht nur von denen aus seinem Teilort gewählt, und natürlich auch für die gesamte Stadt und nicht nur für seinen Teilort verantwortlich“, sagt Killinger.

Die unechte Teilortswahl garantiert jedem Teilort eine bestimmte Anzahl von Sitzen im Gemeinderat. Jürgen Brändle, der Hauptamtsleiter von Weil der Stadt, erläutert: „Die 22 Sitze im Gemeinderat sind auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt. Weil der Stadt hat neun Sitze, Merklingen sieben, Schafhausen drei, Münklingen zwei und Hausen einen Sitz. Das ist so in der Hauptsatzung der Stadt festgelegt.“ Der Wähler kann pro Teilort immer nur so viele Bewerber wählen, wie aus diesem Teilort auch Vertreter in den Gemeinderat dürfen. Im Fall von Münklingen also zum Beispiel zwei. Allerdings kann der Wähler diesen Kandidaten je bis zu drei Stimmen geben.

Im Gemeinderat Rutesheim sind 15 Sitze für Rutesheim und drei für Perouse zu vergeben. Das heißt dann, dass jeder Wähler maximal bis zu drei Bewerbern aus Perouse jeweils bis zu drei Stimmen geben kann – und maximal bis zu 15 Bewerbern aus Rutesheim auch jeweils bis zu drei Stimmen. Natürlich insgesamt nicht mehr als 18 Stimmen, weil 18 Räte zu wählen sind.