Unerlaubte Werbung Influencerin muss hohe Strafe zahlen
Bundesweite Premiere in Stuttgart: das Amtsgericht verurteilt eine Influencerin wegen unerlaubter Werbung. Die Landesbehörde beobachtet nicht nur sie im Netz.
Bundesweite Premiere in Stuttgart: das Amtsgericht verurteilt eine Influencerin wegen unerlaubter Werbung. Die Landesbehörde beobachtet nicht nur sie im Netz.
Für viele Jugendliche ist das so etwas wie ein Traumberuf: Influencer. Nette Posts in die sozialen Medien stellen, lächeln, und einfach Geld verdienen – es gibt Schlimmeres im Leben. Und wer im Internet eine Antwort auf die Frage sucht, wie viel so ein Influencer verdient, der erfährt, dass das schon ein paar Tausend Euro im Monat sein können. Je nach Anzahl der Follower.
Die Baden-Württembergerin, die sich nun vor dem Amtsgericht in Stuttgart verantworten musste, gehört vielleicht nicht gerade zur aller obersten Klasse der Einflussnehmer. Rund 400 000 Follower auf Instagram sind aber auch nicht gerade schlecht. Nach der Gerichtsverhandlung sieht es jetzt erst einmal ganz so aus, als ob die Frau Geld bezahlen muss, anstatt weiteres einzunehmen. 9500 Euro wegen unerlaubter Werbung, lautet die Entscheidung. Dies sei bundesweit die „erste Verurteilung in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen falscher beziehungsweise fehlender Werbekennzeichnung nach dem Medienstaatsvertrag“, sagt die Landesanstalt für Kommunikation (LfK).
Bei wem es sich bei der jungen Dame, die unter anderem für Reisen, Kleidung und die eigene Pasta-Marke geworben hat, handelt, sagt die Landesanstalt nicht. Schließlich ginge es nicht darum eine einzelne Person „an den Pranger“ zu stellen, so Sprecher Dominik Rudolph gegenüber unserer Zeitung. Vielmehr sei es wichtig die Meinungsmacher zu sensibilisieren. Deren Zielgruppe seien oft junge Menschen, „die merken nicht, dass da Werbung gemacht wird, sondern halten die Person auf dem Bildschirm für einen digitalen Freund“. Dass die Frau für all diese Produkte wirbt sei nicht zu beanstanden, es müsse nur als Werbung gekennzeichnet werden.
Nach eigenen Angaben überprüft die LfK stichprobenartig alle Kanäle aus dem Südwesten, die mehr als 100 000 Follower haben. Bei Verstößen darf die Landesbehörde entsprechend dem Medienstaatsvertrag eigenständig Bußgelder verhängen, macht das nach eigenen Angaben aber nicht sofort. Man kläre zuerst schriftlich auf, und im Wiederholungsfall suche man das Gespräch, so Rudolph. Erst im hartnäckigen Wiederholungsfall komme der Bußgeldbescheid – so wie hier. Die 9500 Euro, die von der LfK als angemessene Strafe ausgesprochen wurden, habe das Gericht nun in vollem Umfang bestätigt.
Dabei habe sich das Stuttgarter Amtsgericht an die Grundsätze gehalten, die der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr aufgestellt hatte. Damals bekam die Influencerin Cathy Hummels zwar weitgehend Recht. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte allerdings sehr komplexe Regeln darüber auf, was Influencer dürfen – und was nicht. Der in Karlsruhe entschiedene Fall richtete sich seinerzeit allerdings nach dem Wettbewerbsrecht – in Stuttgart ging es nun nach den Regeln des Medienstaatsvertrages zur Sache. Das ist im Detail nicht vergleichbar. Wie bei Cathy Hummels ist es aber auch hier in der ersten Instanz nicht getan. Die Influencerin hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt.