Ein Mann wird zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er in seinem Keller ein Gewehr, eine Pistole und ein Klappmesser aufbewahrt hatte. Sie stammen aus seiner Zeit als Mitglied einer Rockerbande.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen 59 Jahre alten Mann wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe ist für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, unerlaubter Waffenbesitz und Besitz einer illegalen Waffe, in einer Erklärung vollumfänglich zugegeben.

 

Zur Anklage kam es, weil Beamte des Bundeskriminalamts im April des vergangenen Jahres die Wohnung des damals 57-Jährigen durchsucht hatten. Im Rahmen eines größeren Prozesses hatte es den Hinweis gegeben, dass sich in der Wohnung des Mannes in Ludwigsburg möglicherweise eine Maschinenpistole MP5 befinde. Die Beamten, ausgestattet mit einem Durchsuchungsbefehl, durchsuchten Wohnung, Garage und Auto des Verdächtigen – ohne Erfolg. Im Keller war es dann anders: Zwei große schwarze und verschlossene Koffer hinter einem Holzverschlag erregten die Neugier der Beamten.

Die Beamten fanden MP5-Munition

Der Angeklagte, der sich während der Durchsuchung nicht zu den Vorwürfen äußern wollte, versicherte den Polizisten, dass er weder die Schlüssel noch die Zahlenkombination für die Kofferschlösser habe. Die Polizei brach die Koffer auf und wurde fündig: Ein altes Karabiner-Gewehr, eine neuwertige Pistole, ein Butterfly-Messer sowie 1000 Schuss Munition für unterschiedlichste Kaliber befanden sich darin. Darunter auch Patronen für die ursprünglich gesuchte MP5, die die Beamten aber nirgendwo finden konnten.

Bei der anschließenden Vernehmung räumte der Verdächtige ein, dass es sich bei den gefundenen Waffen um seine handele. Vor Gericht wiederholte dies dann sein Anwalt für ihn in Form einer Erklärung: Sein Mandant sei vor gut 20 Jahren als Harley-Davidson-Fahrer Mitglied einer Motorrad-Bande gewesen und habe die beiden Koffer mit den Waffen für die Gruppe bei sich versteckt. „Seine Vergangenheit hat er aber schon lange hinter sich gelassen“, sagte der Anwalt. Dass er in seinem Keller Waffen deponiert hatte, habe er längst vergessen gehabt, was man zum Beispiel auch daran erkenne, dass er die Schlüssel zu den Koffern nicht mehr finden konnte.

Für eine Läuterung des Angeklagten sprach, dass er bislang keine Einträge im Strafregister hatte und seit Jahrzehnten eine feste Arbeitsstelle vorweisen kann. Außerdem habe er sich nach Angaben einer Beamtin des Bundeskriminalamts bei der Durchsuchung kooperativ gezeigt. „Ich hatte nicht den Eindruck, dass er die Waffen regelmäßig benutzt“, sagte sie. Voll funktionstüchtig seien die Waffen dennoch gewesen. Und da der Mann weder über die notwendige Waffenbesitzkarte noch über einen Waffenschein verfügte, lautete der Vorwurf auf unerlaubtem Besitz von Waffen. Das Butterfly-Messer ist zudem in Deutschland generell verboten.

Koffer standen gut sichtbar im Keller

Der Richter am Amtsgericht folgte in seinem Urteil im Wesentlichen dem Plädoyer der Staatsanwältin, die zehn Monate Haft auf Bewährung gefordert hatte. Den Einwand des Verteidigers, dass hier ein minder schwerer Fall vorliege, der nur mit einer Geldstrafe geahndet werden müsse, ließ der Richter aber nicht gelten: „Das ist keine Kleinigkeit“, kommentierte der Richter die drei Waffen und die 1000 Schuss Munition nach dem Urteil.

Gerade in jüngster Zeit habe man in der Öffentlichkeit sehen können, wozu Waffen missbraucht werden könnten. „Im Übrigen finde ich es nicht nachvollziehbar, dass sie die Waffen im Keller einfach vergessen haben.“ Die beiden Koffer seien gut sichtbar im Keller gestanden.