Motorisierte Skateboards werden bis zu 50 Stundenkilometer schnell. Erlaubt auf Straße und Gehweg sind sie nicht. Am Donnerstag ist ein junger Mann in Stuttgart nach einem Unfall gestorben. Er ist nicht das erste Todesopfer.
Wie schnell der junge Mann unterwegs ist am Mittwochabend und warum er in der Dunkelheit ins Straucheln gerät, weiß letztlich niemand so genau. Tatsache ist: Die Fahrt mit einem elektrischen Skateboard durch Bad Cannstatt endet tragisch. Gegen 21.15 Uhr ist der 24-Jährige in der Endersbacher Straße in Richtung Normannstraße unterwegs. Auf Höhe der Hausnummer 69 stürzt er. Hinweise darauf, dass noch irgendjemand anderes beteiligt war, es sich womöglich um einen Zusammenstoß gehandelt hätte, finden sich später nicht.
Rettungskräfte treffen ein, kümmern sich um den Mann und bringen ihn zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus. Doch der 24-Jährige kann nicht mehr gerettet werden. Aufgrund seiner schweren Verletzungen verstirbt er am Donnerstag in der Klinik.
Polizei erst nach Tagen informiert
Erinnerungen werden wach an einen ganz ähnlichen Unfall im vergangenen Jahr. Der war noch rätselhafter abgelaufen, denn die Polizei hatte erst Tage danach überhaupt davon erfahren – weil ein Krankenhaus sich gemeldet hatte. Die Ärzte hatten dort tagelang um das Leben eines 19-Jährigen gekämpft. Der war offenbar am Nachmittag des 28. Juli an der Stadtbahn-Haltestelle Pfostenwäldle in Feuerbach von seinem Elektro-Skateboard gestürzt. Zeugen hatten den Unfall beobachtet und den Notruf gewählt. Doch auch dieser junge Mann erlag letztlich seinen schweren Verletzungen.
Unfälle mit solch motorisierten Skateboards verzeichnet die Stuttgarter Polizei nicht oft – aber wenn, dann sind die Folgen gravierend. Kein Wunder, werden doch die Geschosse, die man im Normalfall mit Gewichtsverlagerung lenkt und mit einer Fernbedienung beschleunigt, bis zu 50 Stundenkilometer schnell. Eine Lenkstange gibt es ebenso wenig wie richtige Bremsen oder eine Beleuchtung.
„Deshalb sind die Geräte auch nicht im öffentlichen Verkehr erlaubt“, sagt eine Polizeisprecherin. Bedeutet: Weder auf der Straße noch auf dem Gehweg darf man damit fahren. Nur auf privatem, nicht frei zugänglichem Gelände ist das erlaubt. Die E-Skateboards haben keine Betriebserlaubnis und es findet sich auch keine Gesellschaft, die dafür eine Haftpflichtversicherung anbietet.
Selbst in Fällen, die nicht so schlimm enden wie die beiden in Stuttgart, kann das Benutzen der Elektro-Kleinstfahrzeuge deshalb teuer werden. Wer erwischt wird, zahlt in der Regel sowohl eine Strafe für das Fahren ohne Betriebserlaubnis als auch für das Fahren ohne Versicherungsschutz. Passieren Unfälle, muss der Fahrer in der Regel selbst für die Schäden aufkommen. Polizei und Verkehrsexperten raten auch deshalb dringend davon ab, die Geräte auf der Straße zu benutzen. Das Risiko, heißt es, sei einfach zu groß.