Das Magazin der Pistole habe nach dem Reinigen geklemmt, sagte der 21-jährige Angeklagte.

Gera - Nach dem tödlichen Schuss auf einen Kameraden in Afghanistan hat ein angeklagter früherer Bundeswehrsoldat vor Gericht eine Spielerei mit der Dienstwaffe bestritten. Das Magazin der Pistole habe nach dem Reinigen geklemmt, sagte der 21-Jährige am Mittwoch zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Gera. Als er auf die Waffe geschlagen habe, habe sich ein Schuss gelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Thüringer fahrlässige Tötung und Ungehorsam in besonders schwerem Fall vor.

 

Gutachten: Waffe hatte keine Mängel

Der Angeklagte soll im Zelt eines Außenpostens in der Unruheprovinz Baghlan mit seiner Pistole „P8“ herumgespielt und auf den Kopf seines 21 Jahre alten Kameraden gezielt haben - kurz vor Weihnachten 2010. Ein Gutachten des Thüringer Landeskriminalamtes habe ergeben, dass die Waffe keine Mängel hatte. Der tragische Todesfall hatte im vergangenen Dezember den Weihnachtsbesuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Truppe überschattet.

In dem Fall ist auch von martialischen „Poserfotos“ mit gezückter Pistole die Rede, die es in der Einheit gegeben haben soll. Der Richter fragte den Angeklagten und Zeugen, ob im konkreten Fall solche Fotos gemacht worden seien. Dies wurde verneint.

Der Angeklagte habe vor dem tödlichen Schuss nicht geahnt, dass seine Waffe durchgeladen war, sagte Staatsanwalt Andreas Petzel. Der Schuss sei nicht beabsichtigt gewesen. Wohl aber soll der Angeklagte fahrlässig Dienstvorschriften missachtet und so den Tod seines Freundes verursacht haben.

Soldaten waren Freunde

Er habe keine Erklärung, wie es zu dem Unglück kommen konnte, sagte der Angeklagte. Zuvor hatte er sich stockend bei der Familie des getöteten Soldaten entschuldigt. Er wisse, dass er bei Fehlfunktionen seiner Waffe eigentlich Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müsse, räumte er ein. Die beiden Soldaten kannten sich bereits seit der Grundausbildung, wohnten auf einer Stube. Sie seien Freunde gewesen, sagte der 21-Jährige, der bei den Gebirgsjägern im bayerischen Bischofswiesen stationiert war.

Die Anklage stützt sich in ihrer Beweisführung auf Zeugenaussagen und ein Waffengutachten, nach dem eine Fehlfunktion der Pistole ausgeschlossen werden kann. Es sei technisch unmöglich, dass sich der Schuss allein durch das Einschlagen des Magazins gelöst habe, betonte der Staatsanwalt. Dazu müsse der Abzug bewusst betätigt werden.

Ein ehemaliger Kamerad des Angeklagten sagte aus, dieser habe die Waffe kurz vor dem Schuss in Kopfhöhe des Opfers gehalten. Von Pistolenspielen oder Fotos aber habe er nichts mitbekommen. Vor dem tödlichen Schuss sei die Truppe sehr angespannt gewesen, weil ihnen ein gefährlicher Einsatz bevorstand, sagte der 20 Jahre alte Ex-Soldat.

Beim nächsten Verhandlungstermin in der kommenden Woche sollen weitere ehemalige Soldaten als Zeugen gehört werden. Bis Ende Oktober sind vier Verhandlungstage angesetzt. Auch drei Sachverständige sind geladen.