Jochen Knoop, 20, sitzt seit fünf Jahren im Rollstuhl. Höchstrichterlich wurde die Unfallkasse jetzt dazu verpflichtet, für die Krankheitskosten aufzukommen. 

Steinheim - Schüler sind bei Projektarbeiten außerhalb der Schule auch nach Unterrichtsschluss gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag entschieden. Es gab damit dem 20-jährigen Jochen Knoop aus dem Steinheimer Stadtteil Kleinbottwar recht. Er war nach einem Videodreh für die Erich Kästner Realschule gestürzt und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die Landesunfallkasse Baden-Württemberg muss dafür nun aufkommen.

 

Die Freude bei der Familie Knoop, die sich um 4.30 Uhr in einem Auto auf den Weg nach Kassel gemacht hatte, war nach dem Urteil groß. „Uns geht es nicht ums Geld“, betont der Vater Reiner Knoop, „andere Schüler sollen nach einem Unfall nicht fünf Jahre auf Hilfe warten müssen“. So lange hatte sich der Rechtsstreit hingezogen – bis zum höchstrichterlichen Urteil, das um 12 Uhr verkündet wurde.

Von einem Mitschüler geschubst

Der damals 15-jährige Jochen Knoop war 2013 nach dem Videodreh von einem Mitschüler geschubst worden. Der Sturz auf den Kopf veränderte sein Leben: Nach Koma und Operationen besucht er eine Schule für Körperbehinderte und braucht Therapie sowie Hilfe im Alltag.

Seit dem Unfall kämpfen der nunmehr 20-Jährige und seine Familie um die Anerkennung des Unfalls durch die Landesunfallkasse. Nach einem Sieg Knoops vor dem Landessozialgericht Stuttgart legte die Unfallkasse Revision ein. Nun ging es vor dem Bundessozialgericht um die zentrale Frage: Handelte es sich bei dem Videodreh um eine Hausaufgabe oder die „Fortsetzung der Schule mit anderen Mitteln?“.

Streit bei den Dreharbeiten

Hausaufgaben liegen – im Gegensatz zu Schulveranstaltungen – im privaten Bereich und sind unversichert. Darauf verwiesen auch die Vertreter der Unfallkasse. Versicherungsschutz gelte nur, wenn die Schule Einfluss auf das Projekt habe und das Risiko für die Jugendlichen mindern könne. Doch Zeit und Ort des Projekts mit dem Videodreh seien freigestellt worden – damit sei keine Aufsicht durch Lehrer möglich gewesen. Den Videoclip sollte Jochen Knoop mit drei Mitschülern erstellen. Da die Gruppe im Unterricht mit dem Clip nicht fertig geworden war, traf sie sich zu den Dreharbeiten mit Billigung der Musiklehrerin nach dem Unterricht „im häuslichen Bereich eines Mitschülers“, teilt das Bundessozialgericht mit. Bei den Dreharbeiten sei es in der Gruppe zum Streit gekommen, sodass Jochen Knoop auf dem Heimweg von einem Klassenkameraden erheblich verletzt worden sei. Mit klassischen Hausaufgaben habe der Videodreh nichts zu tun gehabt, argumentierte Knoops Anwalt Michael Umbach aus Ludwigsburg. Dem folgte auch das Bundessozialgericht: Es sei keine Hausaufgabe, wenn Lehrer Schülergruppen zusammenstellten und mit einer Aufgabe betrauten, die sie selbst lösen sollen. In diesem Fall finde Schulbesuch in dem Moment und an dem Ort statt, wenn sich die Jugendlichen treffen, urteilten die Kasseler Richter. Damit sei Jochen Knoop bei dem Unfall versichert gewesen, als er nach Hause ging.

Hoffnung auf außergerichtliche Einigung

Auf einen „gut fünfstelligen“ Betrag schätzt der Anwalt Michael Umbach die Ansprüche, welche die Familie Knoop bei der Unfallkasse für Leistungen in der Vergangenheit geltend machen könnte. Dabei gehe es etwa um eine Reha-Hilfe. „Wir werden uns da außergerichtlich verständigen können“, ist sich Umbach sicher.