Eine 15-Jährige ist am Sonntag bei Fahrübungen auf dem Parkplatz eines Discounters verunglückt. Das hat Konsequenzen – nicht nur für die Jugendliche.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Wahrscheinlich haben viele, die später legal Auto fahren durften, schon mal vor dem  Führerscheinerwerb Autofahren geübt. Viele offiziell auf einem Verkehrsübungsplatz, andere unerlaubt auf Feldwegen oder großen Parkplätzen. Das kann gut gehen – oder auch gewaltig schief, wie im Falle einer 15-Jährigen, die am Sonntagabend auf einem Parkplatz in Stuttgart-Wangen ans Steuer gelassen wurde. Sie verlor die Kontrolle über den Wagen und richtete einen Schaden an, den die Polizei mit 20 000 Euro angibt. Das kann für sie Folgen haben, aber auch für die acht Jahre ältere Verwandte, die der Jugendlichen das Steuer des VW Golf überlassen hatte.

 

Die Polizei informiert die Führerscheinstelle

Das regelt das Straßenverkehrsgesetz im Paragraf 21. Demnach kann Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Das gilt nicht nur, wenn man noch keinen Führerschein gemacht hat. Sondern auch dann, wenn man die Fahrerlaubnis zeitweise oder ganz entzogen bekommen hat, aufgrund zu vieler Regelverstöße und den entsprechenden Punkten in Flensburg. Bei einer zeitlich begrenzten Führerscheinsperre ist das Strafmaß niedriger. Die Obergrenze der Freiheitsstrafe liegt dann bei sechs Monaten. Im gleichen Paragrafen ist auch festgehalten, dass das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ebenfalls bestraft werden kann, und zwar mit den gleichen Strafsätzen.

Bei dem Unfall am Sonntagabend ist die 15-Jährige leicht verletzt worden. Die 23-jährige Verwandte auf dem Beifahrersitz des VW Golf und deren fünfjähriges Kind blieben unverletzt. Die Frau fuhr auf dem Parkplatz eines Discounters an der Straße Heiligenwiesen in Stuttgart-Wangen. Sie soll dabei zu schnell geworden sein und eine Begrenzung des Parkplatzes durchbrochen haben. Erst kurz vor den Stadtbahnschienen blieb sie an der Hedelfinger Straße stehen.

Wer noch vorhat, den Führerschein zu machen, sollte ebenfalls gut nachdenken, bevor er oder sie sich zu ähnlichen Fahrübungen hinreißen oder überreden lässt: Grundsätzlich wird die Führerscheinstelle von der Polizei über solche Fälle informiert. „Dort wird das dann vermerkt und kann – je nach Schwere – dazu führen, dass man vor der Fahrschule zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss“, sagt ein Sprecher der Stadt. Nämlich dann, wenn die Führerscheinstelle einen Nachweis verlangt, ob man charakterlich geeignet ist, einen Führerschein machen zu können.