Auf dem Max-Eyth-See sind am Montag Schülerinnen und Schüler bei einem Ausflug verunglückt. Zwei kamen ins Krankenhaus. Offenbar hatten sie beim Kanufahren eine Regel nicht beachtet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es hat ein netter Ausflugstag vor den Ferien werden sollen. Doch für zwei Schülerinnen endete er im Krankenhaus. Sie kenterten am Montag zusammen mit Klassenkameraden beim Kanufahren auf dem Max-Eyth-See in Stuttgart-Mühlhausen.

 

Das Aufgebot der Rettungskräfte war groß. „Das passiert ja nicht alle Tage, dass wir die Meldung haben: Boot gekentert auf dem Max-Eyth-See. Da sind im ersten Impuls viele ausgerückt“, sagt Polizeisprecherin Monika Ackermann. Die Feuerwehr war da, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) und die Polizei. Jedoch mussten die Rettungskräfte die Kinder gar nicht aus dem Wasser ziehen: Laut der Polizei war es anderen Jugendlichen, die zum gekenterten Kanu ruderten, gelungen, die durchnässten Kinder und Jugendlichen wieder sicher an Land zu bringen.

Sechs Kinder waren im Wasser gelandet. Sie waren mit ihren Klassen, einer fünften und einer siebten, zum Schulausflug an den Max-Eyth-See im Stadtteil Hofen gefahren und hatten beim Bootshaus des Stuttgarter Jugendhauses Kanus gemietet. Mit den Kindern seien mehrere Lehrkräfte unterwegs gewesen. „Wir vermieten nur, wenn volljährige Aufsichtskräfte mit dabei sind“, sagt die Sozialpädagogin Alexandra Wolf vom Bootshaus. Die Erwachsenen sollen dann auch während des Paddelns die Verantwortung für die Minderjährigen übernehmen.

Genau ist laut Polizei noch nicht geklärt, was sich auf dem Wasser zugetragen hat. Die Ermittler vermuten, dass die Kinder versuchten, von einem Boot ins andere umzusteigen. Es komme immer mal wieder vor, dass Kinder unterwegs in ein anderes Boot wechseln wollen – zum Beispiel weil sie mit dem Team, in dem sie gelandet sind, nicht einverstanden sind. Das führe bei den eigentlich kentersicheren Kanus des Bootshauses nicht zwangsläufig zum Kentern, sei aber untersagt. „Das erklären wir bei der Einweisung immer“, sagt Wolf.

Das Umsteigen von einem Boot ins andere ist verboten

Die Rettungskräfte brachten zwei Schülerinnen mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus: eine 13-Jährige, weil sie durch die Ereignisse stark geschockt gewesen sei, und eine Zwölfjährige, die nach dem Rettungsmanöver angab, ihr Fuß sei zwischen den Kanus eingeklemmt worden. Die anderen vier Kinder wurden lediglich nass. Ob sie alle in einem Kanu gesessen hatten oder aus mehreren Booten ins Wasser fielen, ist noch unklar. Es seien „mehrere Boote auf einem Haufen auf dem Wasser“ gewesen, sagte die Polizeisprecherin Monika Ackermann.