Die 39-Jährige und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren starben am 22. Oktober 2024 am Unfallort. Foto: dpa/Christoph Schmidt
Prozess um die Unfallfahrt von Weil mit drei Toten: Vertreter der Angehörigen stellen einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin und regen die Verlegung an das Landgericht an.
Überraschende Wendungen im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten vor dem Amtsgericht Esslingen. Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer stellten einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin und regten die Verlegung der Verhandlung an das Landgericht Stuttgart an. Seit Anfang Februar wird gegen einen 55-jährigen Stuttgarter verhandelt. Er soll am 22. Oktober 2024 mit seinem Fahrzeug in eine Fußgängergruppe gefahren sein. Die 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren starben am Unfallort.
Er hatte es angekündigt – er machte es wahr. Der Vertreter der Mutter und Großmutter der bei der Unfallfahrt getöteten Opfer hatte an den vorhergehenden drei Verhandlungstagen verschiedene Anträge gestellt. So wollte er, dass in der Wohnung des Angeklagten gefundene Substanzen näher untersucht und asservierte Blutkonserven des 55-Jährigen auf Nachweise erhöhten Alkoholkonsums im Vorfeld der Unfallfahrt untersucht werden. Die Vorsitzende Richterin lehnte alle Anträge ab. Daraufhin stellte der Vertreter nach Rücksprache mit seiner Mandantin den Antrag auf Befangenheit. Es bestehe Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden Richterin, und allein dieses Misstrauen würde genügen, um einen solchen Antrag zu stellen.
Verlegung des Verfahrens an das Landgericht Stuttgart?
Nach einem Befangenheitsantrag, so erklärte der Jurist im Gespräch mit unserer Zeitung, sei das Prozedere so, dass die Vorsitzende Richterin erst einmal selbst darüber nachdenken müsse, ob sie denn tatsächlich befangen sei. Sollte die selbst gestellte Antwort „Ja“ lauten, müsse ein anderer Richter aus dem gleichen Hause, aus dem Amtsgericht Esslingen, die Sache ebenfalls prüfen. Sollten er oder die Richterin zu dem Ergebnis kommen, dass eine Befangenheit vorliege, sei der Prozess erst einmal zu Ende und die geplante Fortführung am Dienstag, 24. März, entfalle. Der Verteidiger des Angeklagten meinte auf Nachfrage der Richterin, er sehe die juristischen Voraussetzungen für einen Befangenheitsantrag als nicht gegeben an.
Ein 55-jähriger Stuttgarter muss sich seit Anfang Februar vor dem Amtsgericht Esslingen wegen der Unfallfahrt von Esslingen-Weil am 22. Oktober 2024 verantworten. Foto: Sebastian Xanke
Der Antrag auf Befangenheit wurde zum Ende der Verhandlungstages gestellt. Doch der Prozesstag hatte bereits mit einem Paukenschlag begonnen. Der Vertreter des Ehemanns und Vaters der ums Leben gekommenen Opfer hatte eine Verlegung des Verfahrens an das Landgericht Stuttgart angeregt. Nach der bisherigen Beweisaufnahme, der Zeugenbefragung und der Angaben der Sachverständigen könne eventuell der Verdacht eines „bedingten Tötungsvorsatzes“ durch den Angeklagten aufkommen und daher könne der Fall an eine höhere Zuständigkeitsinstanz verwiesen werden.
Medizinischer Gutachter sagt vor dem Amtsgericht aus
Die Anklage lautet auch auf fahrlässige Tötung – doch eine Fahrlässigkeit müsse hinterfragt werden, so der Jurist. Gutachter hätten ausgesagt, dass kein Bremsvorgang stattgefunden habe und eine maximale Beschleunigung erfolgt sei. Grund dafür könne auch ein „Alleinrennen“ sein, bei dem der Angeklagte die Motorenleistung seines Fahrzeugs habe ausschöpfen wollen.
Eine solche Verlegung an das Landgericht wurde vom Verteidiger des Angeklagten abgelehnt. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür seien nicht gegeben. Der Vertreter der Nebenkläger gebe die persönliche Meinung der Angehörigen der Opfer wieder.
Mit Spannung waren die Aussagen des verkehrsmedizinischen Sachverständigen erwartet worden. Der Facharzt für Rechtsmedizin meinte, denkbar sei vieles. Doch für körperliche Einschränkungen des Angeklagten, für medizinische Ursachen des Unfalls oder die Beeinflussung durch Substanzen wie Medikamente würde es seiner Ansicht nach keine Anknüpfungstatsachen geben.
Der Prozess wegen der Unfallfahrt von Esslingen-Weil hatte am Dienstag, 10. Februar, vor dem Amtsgericht Esslingen begonnen. Foto: Sebastian Xanke
Der Gutachter gab auch Einblicke in medizinische Daten des Angeklagten: So sei er fast genau ein Jahr vor dem Unfall über mehrere Monate in stationärer Behandlung wegen einer Alkoholerkrankung gewesen und habe zeitweise eine bis anderthalb Flaschen Wodka am Tag getrunken. Auch habe er Antidepressiva eingenommen. Allerdings hätten Untersuchungen etwa eine Stunde nach dem Unfall keine Hinweise auf Alkoholkonsum oder Medikamenteneinfluss gegeben. Er komme – wie der verkehrstechnische Gutachter – zu dem Schluss, dass als Unfallursache wohl Gas- und Bremspedal verwechselt wurden.
Für emotionale Momente bei Angehörigen und Zuschauern sorgte die Aussage eines Zeugen. Der Mann sprach mit Tränen erstickter Stimme und war sichtlich mitgenommen. Immer wieder wurde er von seinen Gefühlen überwältigt und das Weitersprechen fiel ihm schwer, als er vom Unfalltag berichtete. Er sei mit seinem Fahrzeug hinter einem weiteren Auto vor der roten Ampel am Unfallort gestanden. Da habe er einen Schlag gehört, Glassplitter hätten ihn getroffen, eine Person sei durch die Luft gewirbelt worden. Er sei zunächst von einem Auffahrunfall ausgegangen und habe gemeint, die durch die Luft geschleuderte Person sei der Fahrer des Verursacherfahrzeugs. Später habe er gemerkt, dass es eines der drei Todesopfer gewesen sei. Die Emotionen des Zeugen griffen auch auf die Zuschauer über. Viele wischten sich die Tränen aus den Augen.
Eine Angehörige der Opfer meinte später während einer Verhandlungspause: „Der Zeuge tat mir so leid. Am liebsten wäre ich aufgestanden und hätte ihn in den Arm genommen.“