Nach dem Unfall von Esslingen-Weil mit drei Toten waren Trauer und Bestürzung groß. Viele Menschen hatten an der Unfallstelle Blumen, Kerzen und Erinnerungsstücke niedergelegt. Foto: SDMG
Am dritten Tag des Prozesses um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten kam es zu bewegenden Momenten. Mit Spannung war auch das verkehrstechnische Gutachten erwartet worden.
Ein ohnehin schon hochemotionaler Prozess wurde noch emotionaler. Eine Angehörige der drei Unfallopfer bat am dritten Verhandlungstag über ihren Rechtsanwalt ums Wort. Bei der Unfallfahrt am 22. Oktober 2024 in Esslingen-Weil war ein Auto in eine Fußgängergruppe gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden kleinen Söhne im Alter von drei und sechs Jahren verstarben noch vor Ort. Seit Anfang Februar läuft der Prozess gegen einen 55-jährigen Angeklagten vor dem Esslinger Landgericht.
Als die Angehörige der Opfer aufstand und sprach, war es still im Gerichtssaal. Normalerweise, sagte die Frau mit stockender Stimme, wäre heute ein Freudentag für sie. Denn einer ihrer Enkel würde heute eigentlich seinen achten Geburtstag feiern. Eigentlich. Doch das Kind war im Oktober 2024 gestorben, bei dem Unfall in Weil ums Leben gekommen. Nach einer kurzen Pause wandte sie sich in Richtung des Angeklagten: „Bitte lächeln Sie nicht.“ An jedem Sitzungstag habe der 55-Jährige aus Stuttgart, der für den Tod der drei Menschen verantwortlich sein soll, gelächelt. Dieser Ansicht, so sagte die Angehörige, sei nicht nur sie. Dieser Ansicht seien viele andere Prozessbeobachter auch. Und noch einmal wiederholte sie: „Bitte lächeln Sie nicht.“
Der Angeklagte hörte sich die Sätze der Frau wortlos an. Regungen in seinem Gesicht oder seiner Körperhaltung waren vom Zuschauerbereich aus nicht zu erkennen. Seit Beginn der Verhandlung hatte er sich weder zur Sache noch zu seiner Person geäußert. Auch am dritten Prozesstag blieb er bei seinem Schweigen. Selbst auf Nachfrage der Vorsitzenden Richterin stelle sein Anwalt lediglich Einlassungen zur Person zu einem späteren Verhandlungszeitpunkt in Aussicht.
Seit Anfang Februar muss sich ein 55-jähriger Stuttgarter vor dem Esslinger Amtsgericht wegen der Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten verantworten. Foto: Marijan Murat/dpa
Auch wegen des Schweigens des Angeklagten waren die Ausführungen des verkehrstechnischen Sachverständigen mit Spannung erwartet worden. Nach Besichtigung des Unfallortes, der Fahrzeugspuren vor Ort, der Untersuchung des Unfallfahrzeugs und der Auswertung dort gespeicherter Daten, so der Gutachter, könne davon ausgegangen werden, dass das Auto des Angeklagten nach rechts weg von der Fahrbahn gelenkt wurde, wo zwei Fahrzeuge vor der roten Ampel warteten. Durch die Lenkung nach rechts sei der Wagen auf den Gehweg, über einen Grünstreifen und in einen Zaun gefahren. Der Zusammenstoß mit der Fußgängergruppe, der Frau und ihren beiden kleinen Söhnen, und dem Zaun sei fast zeitgleich erfolgt. Das Bremspedal sei seiner Untersuchung nach nicht betätigt worden, so der Sachverständige. Es müsse vielmehr von einem durchgängigen Beschleunigungsvorgang auszugegangen werden.
Gutachter kann keine technischen Mängel am Fahrzeug entdecken
Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht Esslingen war immer wieder davon die Rede gewesen, dass am Verursacherfahrzeug ein technischer Defekt vorgelegen haben könnte. Der Angeklagte habe bremsen wollen, doch das Hybridfahrzeug habe von sich aus ohne Zutun des Fahrers Gas gegeben. Aus technischer Sicht, so meinte dagegen der Sachverständige, habe es an dem Unfallwagen keine technischen Mängel oder Fehlfunktionen gegeben. Aus seiner Erfahrung heraus könne sich ein Unfall dieser Art typischerweise durch das Verwechseln des Gas- mit dem Bremspedal ereignet haben, was leider immer wieder vorkomme. Ein im Fahrzeug integrierter Notbremsassistent könne auch deswegen nicht reagiert haben, weil das Gaspedal zu 100 Prozent durchgedrückt gewesen sei.
Auf die Darstellung des Sachverständigen folgten unzählige, teilweise sehr genaue Nachfragen der Vertreter der Angehörigen der Opfer und des Angeklagten. Der Verteidiger des Angeklagten wollte etwa wissen, ob ein Durchdrücken des Gaspedals auch durch eine medizinische Ursache etwa einen Epilepsieanfall des Fahrers verursacht worden sein könnte. Diese Frage musste der Sachverständige zurückweisen: Er sei für die technischen Seite zuständig, nicht für die medizinische.
Besonders am ersten Prozesstag waren das Medien- und Zuschauerinteresse groß. Foto: Sebastian Xanke
Am dritten Tag sagte auch eine Zeugin aus, die als Fahrradfahrerin unmittelbar nach dem Geschehen am Unfallort eingetroffen war. Sie habe zunächst gedacht, dass Puppen dort liegen würden, gab die junge Frau an. Doch dann habe sie gemerkt, dass es die beiden beim Unfall ums Leben gekommenen Kinder waren. Sie habe auch gesehen, dass es im Unfallfahrzeug eine Bewegung gegeben habe. Daraufhin sei sie hingegangen, und der Fahrer sei ansprechbar gewesen. „Ich habe die Kinder überfahren – oder?“, habe der Angeklagte damals gesagt. Sie habe ausweichend geantwortet und ihn durch die Frage nach seinem Befinden ablenken wollen, so die Zeugin. Es gehe ihm gut, habe ihr der Mann zu verstehen gegeben, obwohl er Blut im Gesicht gehabt habe. Dann habe der Fahrer angegeben, dass er habe bremsen wollen, doch das Fahrzeug weitergefahren sei. Der Mann habe auf sie einen verwirrten, geschockten Eindruck gemacht.
Weiterer Prozesstag eingeplant
Der Prozess wird fortgesetzt. Wegen mehreren gestellten Anträgen wird ein weiterer Verhandlungstag zu den beiden bereits festgelegten Terminen eingeplant. Das Urteil wird Ende April erwartet. Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist aber fraglich und hängt auch von dem Umgang mit den gestellten Anträgen ab.