Nach der Horrorfahrt über den Stadtfriedhof dauern die Ermittlungen an. Auch die Gespräche im Ort über den Unfall gehen weiter. Derweil wird die Frage laut, ob sich der 86-jährige Verursacher wegen Störung der Totenruhe verantworten muss.
Nach der Horrorfahrt über den Stadtfriedhof dauern die Ermittlungen an – ebenso wie die Gespräche im Ort über den Unfall in der Gerlinger Ortsmitte. Dabei wird auch die Frage laut, ob sich der Unfallfahrer nicht auch wegen Störung der Totenruhe verantworten muss. Die Polizei verneint das: Die Störung der Totenruhe sei eine vorsätzliche Straftat. In diesem Fall aber handle es sich um die Folgen eines Unfalls.
Zwar gehe man im Kontext eines Verkehrsunfalls manchmal von einer fahrlässigen Körperverletzung aus, etwa wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde. Bei der Störung der Totenruhe sei dies anders. „Dieses Delikt kann man nicht fahrlässig begehen“, sagt der Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, Steffen Grabenstein. Laut dem Strafgesetzbuch kann aber mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe unter anderem bestraft werden, „wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt“.
Am Montagvormittag hatte der 86 Jahre alte Fahrer einer Mercedes S-Klasse am Friedhofsparkplatz an der Brennerstraße gehalten, ehe er unvermittelt so stark beschleunigte, dass das Fahrzeug zunächst einen Zaun und eine Hecke durchbrach, dann auf dem leicht abschüssigen, asphaltierten Weg im Friedhof weiterfuhr, erneut eine Hecke durchbrach, einen Fußweg querte, um dann – vermutlich wegen eines massiven Grabsteins – zehn Meter weiter zu schanzen.
Das Auto überschlug sich um die Längsachse und kam inmitten eines Grabfelds auf den Rädern zum Stehen und geriet in Brand. Der Fahrer wurde schwer verletzt. Ein Kran hob das Auto später vom Friedhofsgelände. Die Unfallursache ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Sie sei Gegenstand der Ermittlungen der Verkehrspolizeiinspektion Ludwigsburg. Der 86-jährige Fahrer aus dem Landkreis Ludwigsburg war vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht worden. Er ist laut der Polizei ansprechbar und befindet sich nach wie vor in stationärer Behandlung.
Der Unfallwagen kam inmitten von Gräbern zum Stehen und fing Feuer, die Feuerwehr musste löschen. Foto: KS-Images/Andreas Rometsch
Mehr als 50 Gräber wurden beschädigt
Laut der Gerlinger Stadtverwaltung sind bei dem Unfall mehr als 50 Gräber beschädigt worden. Betroffene können sich bei der Verwaltung telefonisch melden unter der Nummer 0 71 56 / 2 05 71 20. Nicht die Stadt, sondern jeder Grabnutzungsberechtigte lasse individuell den Grabstein wieder von einem Steinmetz aufstellen, so die Stadt.
Die Verkehrspolizei schätzt, dass bei dem Unfall ein Schaden von rund 70 000 Euro entstand. Davon entfallen etwa 30 000 Euro auf die Schäden an dem Mercedes und circa 40 000 Euro auf die Beschädigungen an den Gräbern und dem Friedhofsgelände. Weitere Personen sind am Montag zum Glück nicht verletzt worden: Der Weg quer durch den Friedhof wird oft auch als Abkürzung von Fußgängern zwischen Stadtmitte und einem Wohngebiet genutzt.