Verletzte Sorgfaltspflicht: Der Unfalltod eines zweijährigen Mädchens hätte nach Auffassung des Amtsgerichts verhindert werden können.

Stuttgart - Das Stuttgarter Amtsgericht hat am Donnerstag eine 45-jährige Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Sie muss darüber hinaus ihren Führerschein für drei Monate abgeben und 200.000 Euro an verschiedene Institutionen überweisen, darunter verschiedene Kreisverkehrswachten.

 

Die Angeklagte hatte im Dezember 2017 auf einem Parkplatz beim Tennisclub Doggenburg in Stuttgart Nord mit ihrem Porsche Cayenne rückwärts ausgeparkt und dabei ein zweijähriges Mädchen angefahren, das seinen schweren Kopfverletzungen noch am Unfallort erlag. Das Mädchen war mit ihrem älteren Bruder und ihrem Opa über den Parkplatz gelaufen. Dieser wollte die beiden gerade an die Hand nehmen, als das Kind die fatalen Schritte hinter den Porsche machte.

Hätte Einweiser Unfall verhindert?

Die Vorsitzende Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. „Ich bin davon überzeugt, dass Sie gesehen haben, dass der Opa die Enkel nicht an der Hand hatte“, erklärte sie. Zwar zeigte ein Gutachter am Donnerstag mittels 3D-Simulation, dass die Frau das Kind aus dem Auto heraus nicht sehen konnte. Das jedoch spreche sie nicht von der Schuld frei, so die Richterin.

Die Angeklagte hätte sich „positiv versichern“ müssen, dass der Bereich hinter ihrem Auto frei ist oder sich von jemandem einweisen lassen – so schreibt es die Straßenverkehrsordnung explizit vor. Über weite Strecken des dritten und letzten Verhandlungstages stritten Anklage und Verteidigung auf Grundlage der Ausführungen eines Gutachters über die Frage, ob der Unfall mithilfe eines Einweisers hätte verhindert werden können.

Angeklagte ist aufgewühlt

Ein tödlicher Ausgang hätte außerdem vermieden werden können, wenn sich die Frau aus der Parklücke „herausgetastet“ hätte, so die Richterin. Stattdessen fuhr sie im Schritttempo heraus, laut Gutachten höchstens fünf Stundenkilometer schnell.

Zu ihren Gunsten legte das Gericht der Angeklagten aus, dass sie nicht vorbestraft sei. Die Frau, selbst Mutter zweier Kinder, zeigte sich bei ihrem Schlusswort aufgewühlt. Seit dem Unfall sei kein Tag vergangen, an dem sie nicht mit ganzem Herzen bei der Familie sei, beteuerte sie.

Auch mit dem Handy am Steuer erwischt

Die Richterin glaubte ihr zwar, sagte aber gleichzeitig, sie habe im Verlauf des Prozesses „richtige Reue und Einsicht nicht gesehen.“ Als Beleg dafür nannte sie die Tatsache, dass die Angeklagte wenige Wochen nach dem Unfall mit dem Handy am Steuer erwischt worden war. Der Staatsanwaltschaft und dem Anwalt der Nebenklage stieß das übel auf.

„Da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte“, so der Anwalt. Die Oberstaatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer eine Strafe von neun Monaten gefordert. Die Angeklagte habe ihre „allerhöchste Sorgfaltspflicht“ auf dem Parkplatz verletzt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Frau sei davon ausgegangen, dass sich die Kinder in der Obhut des Großvaters befänden. Dessen Verhalten – die Kinder nicht an der Hand zu halten – sei „vernunftwidrig und außerhalb des Lebenserfahrung“ und somit für die Angeklagte nicht vorhersehbar gewesen.