Unfalltod im EM-Konvoi Ungewöhnlicher Schritt: Anwalt äußert sich vor Prozessbeginn

Blumen an der Unfallstelle in Degerloch Foto: Lichtgut/Max Kovalenko (Archiv)

Kommende Woche beginnt der Prozess gegen eine Frau, die den tödlichen Unfall eines Motorradpolizisten verursacht haben soll. Ihr Anwalt geht in die Offensive.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

In der kommenden Woche beginnt in Stuttgart ein Prozess, bei dem schon jetzt eines klar ist: Er wird viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Denn von Mittwoch, 5. November, an muss sich eine 70 Jahre alte Frau vor dem Amtsgericht verantworten, der vorgeworfen wird, den tödlichen Unfall eines Motorradpolizisten im Juni 2024 während der Fußball-Europameisterschaft verursacht zu haben. Der Motorradpolizist Thomas Hohn fuhr in einer Eskorte, die den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zum Flughafen begleitete. Die Frau bog in Degerloch aus der Rubensstraße nach links in Richtung Innenstadt ein. Dabei kam es zu dem Zusammenstoß, bei dem Hohn tödlich verletzt wurde.

 

Als wäre der Fall nicht schon außergewöhnlich genug, ist nun kurz vor Prozessbeginn noch etwas geschehen, was nicht an der Tagesordnung ist. Eine Woche vor dem ersten Verhandlungstag hat sich am Dienstag der Anwalt der Autofahrerin, Dubravko Mandic, an die Öffentlichkeit gewandt. Er will auf die Sicht der Dinge der Verteidigung und seiner Mandantin hinweisen, wonach sich der Unfall anders zugetragen habe, als es die Anklage sieht. Normalerweise ist ein solches Statement erst nach Verlesung der Anklage in einer ersten Erklärung der Angeklagten – oft verlesen durch Anwälte – zur Sache zu erwarten.

Mandics Pressemitteilung ist zu entnehmen, dass die Verteidigung Zweifel daran hegt, ob die Sperrung der Kreuzung in Degerloch deutlich genug war, um von seiner Mandantin wahrgenommen zu werden. Er geht auf die Position der Beamten ein, die auf der Kreuzung gestanden haben sollen. Mandic schreibt von „unklaren Polizeizeichen und zweifelhaften Rekonstruktionen“. Seine Mandantin habe das Haltesignal erst sehen können, als es schon zu spät war. Auch sei sie sehr langsam auf die Kreuzung gefahren. Er fordere ein neues Gutachten, das exakt die Sichtwinkel berücksichtige. „Ein Fehlverhalten der Polizei wird nicht einmal in Erwägung gezogen. Es entsteht der Eindruck, dass die Justiz von polizeilichem Versagen ablenken möchte. In der Angeklagten wurde ein geeigneter Sündenbock gefunden“, schreibt Mandic. Seine Mandantin habe nicht unsorgfältig gehandelt.

Wie war die Situation an der Kreuzung in Degerloch?

Die Frau sei bei Grün zeigender Ampel in die Kreuzung gefahren. „Mehrere Zeuginnen und Zeugen berichten übereinstimmend, dass ein eindeutiges Haltezeichen speziell gegenüber der Angeklagten erst erfolgte, als sie sich bereits im Kreuzungsbereich befand“, führt der Anwalt aus. Zuvor habe das Signal entweder anderen Verkehrsströmen gegolten „oder der Beamte befand sich räumlich so, dass das Haltegebot aus Sicht der Angeklagten nicht erkennbar war“. Das Signal an sie sei so spät gekommen, dass die Frau „keine realistische Reaktionsmöglichkeit mehr“ gehabt hätte. Man erfährt durch die Veröffentlichung Mandics auch, dass es eine Video-Rekonstruktion des Unfalls gibt. Auch diese kritisiert der Anwalt. Der tödlich verunglückte Polizist sei mit Tempo 70 gefahren. Mandic wirft die Frage auf, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wäre er nur 50 Stundenkilometer gefahren.

Der Verteidiger ist durchaus prominent

Neben dem Umstand, dass der Verteidiger sich so ausführlich vor Prozessbeginn äußert, ist noch etwas aufsehenerregend: Die Wahl des Verteidigers. Dubravko Mandic ist ein prominenter Anwalt. Er ist nicht nur durch seine berufliche Tätigkeit bekannt – etwa 2021 die Verteidigung eines Mitglieds der Gruppe S, eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen. Er war auch Mitglied der AfD und ihrer rechtsnationalen und völkischen Gruppierung Der Flügel. Bei Demos fiel er mit als Drohung deutbaren Äußerungen gegenüber der Polizei und der Presse auf.

Trauerzug der Polizei zum Gedenken an den ums Leben gekommenen Kollegen Foto: Andreas Rosar (Archiv)

Die Art der Äußerung wird Litigation-PR genannt. Litigation ist das englische Wort für Rechtsstreit – und aus dem englischsprachigen Raum stammt die Taktik auch. Die Ermittlungsbehörden halten sich für gewöhnlich stark zurück, wenn es um Details aus dem Verfahren geht. Denn Details, die an die Öffentlichkeit durchdringen, könnten Zeugen beeinflussen, die unvoreingenommen und nur aus ihrer Erinnerung aussagen sollen.

Ein Privatermittler war ebenfalls eingeschaltet

Es ist nicht der erste Anlauf, die Sicht der Dinge anders zu bewerten, als es in der Anklage der Fall ist: Sie beschuldigt die Fahrerin der fahrlässigen Tötung. Im Frühjahr hat jemand eine Anzeige gegen die Polizei wegen Organisationsverschuldens gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah jedoch dafür keinen Ermittlungsansatz. Auch bei einzelnen Beamtinnen oder Beamten, die an dem Einsatz beteiligt waren, wurde keine Schuld festgestellt, teilt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Auch ungewöhnlich war das Einschalten einer Detektei: Im Spätherbst 2024 erschien in Anzeigenblättern die Annonce der Privatermittler, die Zeugen zur Entlastung der Frau finden sollten. Laut Mandic soll es mehrere geben, die unter anderem Aussagen zu den Absperrungen machen.

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