Uni-Bank-Kooperation Justiz sieht keinen Grund zum Ermitteln
EIn halbes Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Kooperation zwischen Uni Heidelberg und Bank Santander geprüft. Ergebnis: man sehe keinen Anfangsverdacht.
EIn halbes Jahr lang hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Kooperation zwischen Uni Heidelberg und Bank Santander geprüft. Ergebnis: man sehe keinen Anfangsverdacht.
Stuttgart - Die Kooperation zwischen der Universität Heidelberg und der spanischen Großbank Santander beschäftigt nicht länger die Justiz. Nach halbjähriger Prüfung hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg entschieden, keine Ermittlungen wegen einer Auftragsvergabe der Uni an die Bank im zeitlichen Zusammenhang mit einer Großspende einzuleiten. Der dafür erforderliche Anfangsverdacht bestehe aus Sicht der Behörde nicht, sagte ein Sprecher. Die Uni und das Wissenschaftsministerium können sich damit in ihrer Sicht bestätigt sehen, bei der Zusammenarbeit sei alles mit rechten Dingen zugegangen.
Der Anstoß für die Vorermittlungen war aus der Landespolitik gekommen. Im Jahr 2018 wurde bekannt, dass die frühere Kanzlerin der Uni Anhaltspunkte für ein fragwürdiges Koppelgeschäft sah. Die Bank Santander hatte von der Uni unter mehreren Interessenten den Auftrag für eine Doktorandenkarte mit Zahlungsfunktion erhalten, die ihr Zugang zu einem interessanten Kundenkreis gewährt hätte. Wenig später spendete sie zwei Millionen Euro an die Hochschule. Beide Seiten bestritten ein unrechtmäßiges Vorgehen.
Das Kartenprojekt ist inzwischen gescheitert. Doch im Wissenschaftsausschuss des Landtags war der Vorgang wiederholt Thema. Besonders die FDP bemühte sich dort um Aufklärung. Mit den Auskünften der Ressortchefin Theresia Bauer (Grüne), es gebe „keine belastbaren Indizien“ für einen Rechtsverstoß, gab sie sich nicht zufrieden. Bauer hatte es abgelehnt, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Schließlich erhielten zwei Abgeordnete, Nico Weinmann (FDP) und Marion Gentges (CDU), vertraulich Einsicht in die Akten. In der Folge empfahlen sie eine Überprüfung durch die Justiz. Es schade auch dem Ruf der Uni, „wenn die Vorwürfe noch länger ungeklärt im Raum stehen“, sagte die heutige Justizministerin Gentges.
Bei Vorermittlungen hat die Staatsanwaltschaft nur eingeschränkte Möglichkeiten. Die Dauer von einem halben Jahr gilt als ungewöhnlich lange. Wie die Ermittler zu ihrem Befund kamen, wurde nicht näher erläutert. Unklar blieb auch, inwieweit neben den Angaben der Ex-Kanzlerin die Aussage des obersten Datenschützers der Südwestuniversitäten berücksichtigt wurde. Dieser hatte bei einer Befragung angegeben, der Auftrag für die Karte sei auf Santander zugeschnitten gewesen; keine andere Bank habe die Voraussetzungen erfüllen können.
Die Uni Heidelberg hatte ihre Einschätzung, alles sei korrekt abgelaufen, auf zwei unter Verschluss gehaltene Rechtsgutachten gestützt. Die Herausgabe dieser demnach entlastenden Dokumente wird seit Monaten verweigert, auch in teilweise geschwärzter Form. Entsprechende Anträge eines Studenten und unserer Zeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurden abgelehnt – entgegen dem Votum des für die Informationsfreiheit zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Die Hochschule verwies auf die laufende Prüfung durch die Staatsanwaltschaft: Ein mögliches späteres Ermittlungsverfahren könne gefährdet werden, wenn Informationen aus den Gutachten an die Öffentlichkeit kämen.