Gab es ein fragwürdiges Koppelgeschäft zwischen der Uni Heidelberg und der Bank Santander? Noch wird das von der Uni und vom Ministerium geprüft. Das Ergebnis interessiert auch die Staatsanwaltschaft.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Kooperation zwischen der Universität Heidelberg und der spanischen Großbank Santander könnte zum Fall für die Staatsanwaltschaft werden. Die Heidelberger Ermittlungsbehörde hat den Sachverhalt im Blick, prüft ihn aber „derzeit“ nicht. „Vielmehr soll das Ergebnis der durch den Universitätsrat eingesetzten Kommission sowie die Bewertung durch das Wissenschaftsministerium abgewartet werden“, sagte ein Sprecher unserer Zeitung. Dann entscheidet sich auch, ob die Staatsanwaltschaft sich den Bericht der früheren Uni-Kanzlerin Angela Kalous beschafft, die die Untersuchung ausgelöst hatte.

 

Wie durch unsere Zeitung bekannt wurde, hatte Kalous mögliche Zusammenhänge zwischen der Vergabe eines Auftrags an die Bank und einer Großspende für die Uni thematisiert. Sie habe einen Bericht „über die Vergabe an und die Zuwendung von Santander“ angefertigt, bestätigte sie laut „Rhein-Neckar-Zeitung“. Die Bank hatte im Jahr 2015 nach einer Ausschreibung den Auftrag erhalten, eine „intelligente“ Karte für Doktoranden samt Zahlungsfunktion zu entwickeln und einzuführen. Im Jahr 2016 spendete sie im Rahmen einer schon länger bestehenden Partnerschaft zwei Millionen Euro an die Universität; diese werden zur Förderung von Doktoranden eingesetzt.

Strenge Regeln für Drittmittel

Santander und die Hochschule versichern übereinstimmend, zwischen den beiden Vorgängen gebe es keinerlei Zusammenhang. Gleichwohl lässt der Universitätsrat den Sachverhalt von einer Kommission von Juristen untersuchen, deren Zusammensetzung nicht bekannt ist. Ihr Ergebnis wird bald erwartet und soll dann dem Wissenschaftsministerium von Theresia Bauer (Grüne) zur Bewertung vorgelegt werden.

Für den Umgang mit Spenden und Sponsoring gibt es in Baden-Württemberg strenge Regeln. Diese sollen verhindern, dass Amtsträger unter Korruptionsverdacht geraten oder auch nur ein böser Anschein entsteht. In der für die Hochschulen maßgeblichen „Drittmittelrichtlinie“ heißt es, es müsse „jeder Eindruck einer Käuflichkeit von dienstlichem Handeln vermieden werden“, etwa im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen. „Jeder Form der Korruption und unzulässiger Beeinflussung ist vorzubeugen“, fordert auch eine Anordnung der Ministerien für Sponsoring. Der Landesrechnungshof mahnte bereits in seiner Denkschrift 2015, bei Vergabeverfahren besonders sensibel zu sein. „Bei einem neutralen Beobachter darf nicht der Eindruck einer Einflussnahme entstehen“, heißt es darin. Und weiter: „Von potenziellen Auftragnehmern sollten während eines laufenden Ausschreibungsverfahrens keine Sponsorenleistungen angenommen werden.“

Spende oder Sponsoring?

Nach Darstellung der Uni handelt es sich bei der Zwei-Millionen-Zahlung der Bank Santander „um Spenden und nicht um Sponsoring mit Gegenleistungen“. Die Bank verspricht sich von der Zusammenarbeit mit der renommierten Hochschule aber auch, ihre Präsenz in Deutschland zu stärken.