Der Einspruch gegen einen Strafbefehl war erfolglos: weil er gut 150 000 Euro von einer arabischen Uni erhalten hat, wurde ein Hohenheimer Ex-Professor wegen Vorteilsannahme verurteilt. Zudem muss er das Geld zurückzahlen.
Stuttgart - Das Amtsgericht Stuttgart hat einen ehemaligen Professor der Universität Hohenheim zu einer Geldstrafe von 24 000 Euro wegen Vorteilsannahme verurteilt. Damit bestätigte die Richterin nach Auskunft eines Gerichtssprechers einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 200 Euro, gegen den der Professor Einspruch eingelegt hatte. Zugleich ordnete sie an, die „Taterträge“ von gut 150 000 Euro einzuziehen. Dabei handelt es sich um Zahlungen einer saudi-arabischen Universität, zu der der Lebensmittel-Experte eine zweite Zugehörigkeit („second affiliation“) angegeben hatte.