Uni Hohenheim Geldstrafe gegen Ex-Professor bestätigt

Die Uni Hohenheim hatte den Professor angezeigt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl war erfolglos: weil er gut 150 000 Euro von einer arabischen Uni erhalten hat, wurde ein Hohenheimer Ex-Professor wegen Vorteilsannahme verurteilt. Zudem muss er das Geld zurückzahlen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Das Amtsgericht Stuttgart hat einen ehemaligen Professor der Universität Hohenheim zu einer Geldstrafe von 24 000 Euro wegen Vorteilsannahme verurteilt. Damit bestätigte die Richterin nach Auskunft eines Gerichtssprechers einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 200 Euro, gegen den der Professor Einspruch eingelegt hatte. Zugleich ordnete sie an, die „Taterträge“ von gut 150 000 Euro einzuziehen. Dabei handelt es sich um Zahlungen einer saudi-arabischen Universität, zu der der Lebensmittel-Experte eine zweite Zugehörigkeit („second affiliation“) angegeben hatte.

 

Für das Gericht hat der Professor die Gelder der König-Abdulaziz-Universität als Vorteil für die Dienstausübung angenommen und sich damit strafbar gemacht. Obwohl er dort nur in sehr geringem Umfang tatsächlich geforscht habe, habe er in 95 Veröffentlichungen die zweite Zugehörigkeit angegeben. Zur Begründung hieß es, die Forschung gehöre zu den Aufgaben eines Hochschullehrers; damit verbunden sei die Veröffentlichung von Ergebnissen, soweit sich der Forscher dafür entscheide. Die Beweisaufnahme habe auch keinen Verbotsirrtum ergeben, also Hinweise darauf, dass der Professor die Strafbarkeit seines Tuns nicht erkennen konnte.

Prozess schon am ersten Tag beendet

Das Verfahren sollte ursprünglich zwei Tage lang dauern, wurde aber bereits am ersten Tag beendet. Die Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungen von einer Anzeige der Uni Hohenheim ausgelöst worden waren, hatte eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt; sie kündigte umgehend an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Der Professor hatte sich bis zuletzt überzeugt gezeigt, dass er rechtmäßig gehandelt habe. Sein Hauptargument: er habe das Geld der saudi-arabischen Universität nicht für eine Diensthandlung erhalten. Seine Publikationen seien vielmehr als wissenschaftliche Nebentätigkeit einzustufen. Dazu hatte er auch ein Gutachten eines renommierten Rechtsprofessors vorgelegt. Dieser war zu dem Ergebnis gekommen, es könne allenfalls ein strafbefreiender Verbotsirrtum vorliegen.

Professor hatte die Uni angezeigt

Die Uni Hohenheim wollte sich zu ihrer Strafanzeige aus rechtlichen Gründen nicht äußern. Der jetzt verurteilte Professor hatte seinerseits Anzeige wegen Subventionsbetrugs gegen Verantwortliche der Hochschule erstattet, vorneweg den Rektor Stephan Dabbert; im dritten Anlauf waren die Ermittlungen aber im vorigen Jahr endgültig eingestellt worden.

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