Uni Hohenheim Professor klagt wegen Pensionierung

Die Uni Hohenheim – hinter den Kulissen gibt es hier manche Konflikte. Foto: dpa/Marijan Murat

Mit seiner Strafanzeige hatte er die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um die Uni Hohenheim ins Rollen gebracht. Nun klagt der Ex-Professor vor dem Verwaltungsgericht: er sieht sich aus „sachfremden Gründen“ in den Ruhestand gedrängt.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der frühere Professor der Universität Hohenheim, der die Ermittlungen wegen Subventionsbetrugs ausgelöst hat, beschäftigt auch das Verwaltungsgericht Stuttgart. Weil sein Antrag abgelehnt wurde, ein Jahr später in den Ruhestand zu gehen, verklagt er das Land Baden-Württemberg auf Schadenersatz. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin, ohne den geforderten Betrag zu nennen. Der Kläger wolle besoldungs- und versorgungsrechtlich so gestellt werden, als hätte er bis zum Frühjahr 2020 im Dienst bleiben dürfen.

 

Nach seiner Argumentation liege das „dienstliche Interesse“ vor, welches das Landesbeamtengesetz für ein Hinausschieben des Ruhestandes verlange. Die Ablehnung sei „aus sachgrundfremden Erwägungen“ erfolgt, referierte die Sprecherin. Das Wissenschaftsministerium verteidige die Entscheidung dagegen als rechtmäßig, weil kein dienstliches Interesse vorliege. Es gebe auch keinen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Termine seien in dem Verfahren derzeit noch nicht absehbar.

Kein dienstliches Interesse für Verlängerung?

Hintergrund der Klage sind offenbar mehrere Konflikte zwischen dem Professor, der sich nicht äußern wollte, und dem Hohenheimer Rektor Stephan Dabbert. Damit sind wohl zum einen die Differenzen um das Forschungsprojekt gemeint, dessentwegen der renommierte Forscher Anzeige wegen Subventionsbetrugs erstattet hatte; die Ermittlungen dazu laufen noch. Zum anderen dürfte es um Streitigkeiten um eine Erfindung gehen, die zu einer Anzeige einer anderen Person geführt hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft keinen Verdacht etwa auf Untreue oder Betrug gesehen und das Verfahren im Oktober eingestellt hatte, muss nun die Generalstaatsanwaltschaft über eine Beschwerde dagegen entscheiden.

Ein Uni-Sprecher erläuterte auf Anfrage, das Wissenschaftsministerium habe über den Antrag „nach Einbeziehung aller Umstände“ entschieden. Die Argumente des Professors seien ebenso wie jene der Universität berücksichtigt worden. Es gehe um ein „zweites Hinausschieben des Ruhestands“: Auf eigenen Wunsch sei der Hochschullehrer bis zum 68. Lebensjahr im Dienst geblieben. Eine Verlängerung darüber hinaus sei nur bei dienstlichem Interesse möglich, welches das Ministerium nicht erkennen konnte.

Die Nachfolge ist bis heute nicht geregelt

Mit der Verlängerung wollte der Professor offenbar auch eine Vakanz vermeiden, nachdem seine Nachfolge nicht wie geplant geregelt werden konnte. Die Uni bestätigte, dass die Professur 2018 erstmals in veränderter Ausrichtung ausgeschrieben worden sei, aber das Besetzungsverfahren „leider nicht zu einer Berufung geführt“ habe. Mitte 2019 habe die Fakultät die Freigabe in nochmals veränderten Ausrichtung beantragt. Nach dem Plazet des Ministeriums werde die neue Ausschreibung derzeit vorbereitet.

„Ungewöhnlich ist eine derartige Vakanz bis zur Neubesetzung nicht“, erläuterte eine Unisprecherin. Dazu komme es „aus vielfältigen Gründen“ immer wieder, „fast immer“ gebe es unbesetzte Professuren. Im Fall des Professors würden keine dienstlichen Aufgaben beeinträchtigt, was das Ministerium gründlich geprüft habe. Die Lehre und die Betreuung von Studierenden seien sichergestellt. Um Doktoranden könnten sich Professoren grundsätzlich auch im Ruhestand kümmern, die Forschungsprojekte seien im konkreten Fall aber alle ausgelaufen.

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